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Lombardi Filippo · Ständerat · 2016-09-20

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-09-20

Wortprotokoll

Die Sicht der Tessiner Steuerverwaltung ist eine andere als die von Kollege Baumann. Eine Pauschale macht relativ wenig Sinn, weil es nicht nur um die Frage geht, welche Kosten die Unternehmen bei einer solchen Übung haben. Es geht auch darum, wie viel die Steuerbehörden sparen können, wenn die Arbeit gut gemacht wird. Eine im Einklang mit den Weisungen der Steuerverwaltung des Kantons durchgeführte Arbeit erleichtert die Arbeit der Steuerbehörde und muss auch irgendwie entschädigt werden.

Im Wissen, dass die heutige Bandbreite zu gross ist, wäre mein Kanton - und ich glaube, die anderen, die mit diesem Problem wesentlich mehr als die numerische Mehrheit der Kantone konfrontiert sind, wahrscheinlich auch - eher für die Fassung des Nationalrates. Mit einer Bandbreite bis höchstens 2 Prozent könnte man natürlich differenzieren und etwa sagen, die Grundarbeit sei gemacht worden, aber das helfe dem Kanton nicht besonders, deshalb sei 1 Prozent gerechtfertigt. Hat aber jemand etwas geleistet, was die Arbeit der Steuerbehörde wirklich erleichtert, eben durch elektronische Bearbeitung, dann soll er eine grössere Entschädigung bekommen. Die Fassung des Nationalrates steht aber hier nicht zur Diskussion, und ich stelle jetzt auch nicht den Antrag, dem Nationalrat zu folgen.

Ich kann mit dem Antrag der Mehrheit der Kommission leben. Die Worte "pauschale Bezugsprovision" im Antrag der Minderheit scheinen mir fehl am Platz. Ich bin also eher für die Variante der Mehrheit. Falls der Nationalrat dann festhält, werden wir diese Diskussion vielleicht noch vertieft führen können.

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