Schmid Martin · Ständerat · 2016-09-20
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Ich erlaube mir noch eine Bemerkung zu Herrn Bundesrat Maurer bezüglich des vorangegangenen Artikels. Die Kantone können natürlich selbst entscheiden, ob sie eine solche Veranlagung vornehmen wollen. Damit haben sie es völlig selbst in der Hand, ob sie mehr administrativen Aufwand haben wollen. Sie gehen ja davon aus, dass die Kantone höchstwahrscheinlich mehr Steuereinnahmen generieren, wenn sie das machen. Also, ich glaube, die Kantone können diesen Artikel durchaus richtig anwenden.
Zu Artikel 92 Absatz 3: In diesem Artikel wird die Höhe des pauschalen Abzugs der Gewinnungskosten definiert. Wie Sie sehen, hat der Nationalrat am 8. März 2016 - er entschied mit 184 zu 20 Stimmen - der folgenden Änderung gegenüber der bundesrätlichen Vorlage zugestimmt: Der Nationalrat will für den Abzug der Gewinnungskosten von Künstlerinnen und Künstlern eine Pauschale bis zu 50 Prozent der Bruttoeinkünfte zulassen. Für den Abzug der Gewinnungskosten von Sportlerinnen und Sportlern sowie Referentinnen und Referenten sieht er eine Pauschale von 20 Prozent vor. Damit würde dann die Einkommenssteuer abgegolten. Der Bundesrat sieht demgegenüber für alle Genannten eine Pauschale von 20 Prozent vor. Er geht also deutlich weniger weit als der Nationalrat.
Die vom Nationalrat beantragte Erhöhung der pauschalen Gewinnungskosten - das betrifft die 50 Prozent der Bruttoeinkünfte bei Künstlerinnen und Künstlern - hat ihren Grund darin, dass neu die effektiven Gewinnungskosten in der neuen Gesetzesvorlage nicht mehr geltend gemacht werden können und dass den Künstlerinnen und Künstlern vergleichsweise eher hohe Gewinnungskosten anfallen. Zumindest ist das die Annahme.
Der Verzicht auf die Geltendmachung von effektiven Gewinnungskosten für Künstler, Sportler und Referenten steht im Zusammenhang mit dem Vorschlag des Bundesrates, dass Arbeitnehmende mit Ansässigkeit im Ausland, die den Status der Quasiansässigkeit nicht besitzen, keine Möglichkeit haben, nachträglich die effektiven Berufskosten steuermindernd geltend zu machen. Das heisst, der Quellensteuerabzug ist für diese Fallgruppe grundsätzlich definitiv. Der Mehrheit erscheint jedoch die Erhöhung der pauschalen Gewinnungskosten auf 50 Prozent zu hoch. Pauschale Gewinnungskosten von 35 Prozent der Bruttoeinkünfte werden demgegenüber von der Kommissionsmehrheit als angemessen und der Praxis entsprechend betrachtet.
Wir beantragen Ihnen deshalb mit dieser Formulierung, hier einen Kompromiss zwischen Bundesrat und Nationalrat vorzunehmen. Der Bundesrat ist bei Künstlerinnen und Künstlern von 20 Prozent der Gewinnungskosten ausgegangen, der Nationalrat von 50 Prozent, und wir möchten uns mehrheitlich mit der neuen Formulierung auf 35 Prozent einschiessen.
Das ganz wichtige Argument bringe ich am Schluss, wie sich das gehört. Es kann auch nicht angehen, dass ausländische Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Schweizer Steuerpflichtigen, die diese Möglichkeit des pauschalen Abzuges nicht haben, deutlich bessergestellt werden. Es geht deshalb darum, aufgrund der bisherigen Abzüge eine sachgerechte Lösung zu finden. Auch von der Finanzdirektorenkonferenz her ist es wohl der richtige Kompromiss, dass wir mit einem pauschalen Abzug von 35 Prozent der Wirklichkeit am nächsten kommen.
Ich bitte Sie deshalb, mit der Mehrheit zu stimmen.