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Allemann Evi · Nationalrat · 2016-09-21

Allemann Evi · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

In der NAF-Vorlage verbleiben zwei Differenzen. Ich spreche zur ersten Differenz, zu der ich einen Minderheitsantrag eingereicht habe.

Es geht hier um das Wörtchen "maximal". Es stellt sich die Frage, ob der zweckgebundene Teil der Mineralölsteuereinnahmen fix auf 10 Prozent oder auf maximal 10 Prozent, also mit einer gewissen Flexibilität, erhöht werden soll. Ich beantrage Ihnen hiermit, dem Ständerat zu folgen, der für "maximal 10 Prozent" optiert hat und damit möglichst ähnliche Rahmenbedingungen für Bahn und Strasse schaffen möchte. Wenn wir "maximal 10 Prozent" in die Verfassung schreiben, legiferieren wir in Analogie zur Regelung für die Bahn. Denn in Artikel 87a der Verfassung steht betreffend die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur, dass "höchstens zwei Drittel" des Ertrags der Schwerverkehrsabgabe in den Bahninfrastrukturfonds fliessen.

Wenn wir dieselbe Flexibilität, die gerade bei Sparprogrammen relevant wird, auch auf Strassenseite gewähren wollen, müssen wir dem Ständerat folgen. Das aktuellste Beispiel dafür, dass das durchaus politische Relevanz hat, ist das derzeitige Stabilisierungsprogramm, wonach, genau gestützt auf dieses Wort "höchstens", mit einem Teil der Erträge aus der LSVA ein Sparbeitrag der Bahn ans Stabilisierungsprogramm geleistet werden soll. Dieselbe Möglichkeit müssen wir beim NAF einbauen.

Wir sind mit einer Vorlage gestartet, die an verschiedenen Stellen eine solche Flexibilität gewährleistet hätte. Inzwischen ist dieses Wort "maximal" der letzte Streitpunkt, bei dem es überhaupt noch um eine Chance geht, eine flexible Lösung vorzusehen. Die anderen entsprechenden Möglichkeiten bestehen inzwischen nicht mehr, da bei der Ausräumung der jeweiligen Differenzen fixe Beträge festgelegt worden sind, die in den NAF fliessen sollen. Da gibt es bei allfälligen künftigen Sparprogrammen keine Möglichkeit, auch einen Sparbeitrag der Strasse zu erwirken.

Hinzu kommt ein anderes Argument: Die Budgethoheit liegt dann immer noch beim Parlament. Wenn "maximal 10 Prozent" in der Verfassung steht, haben wir eben die volle Flexibilität. Dann steht uns und insbesondere Ihnen als Mehrheit in diesem Rat frei, ob Sie dereinst diese 10 Prozent voll ausschöpfen wollen oder ob es in einer speziellen Situation oder auch zu Beginn, je nach Lage der Finanzmittel, eben ein bisschen weniger als 10 Prozent sein werden. Diese Budgethoheit läge auch mit der Version des Ständerates selbstverständlich nach wie vor beim Parlament.

Bereits heute ist über die Hälfte aller Bundesausgaben stark gebunden. Wenn wir hier eine fixe Zweckbindung auf 10 Prozent einführen, wie das die Mehrheit gerne hätte, dann erhöht sich dieser Anteil natürlich noch einmal, was durchaus problematisch ist. Das heisst, wenn wir stetig den stark gebundenen Anteil der Bundesausgaben erhöhen, berauben wir uns unserer eigenen Budgetfreiheit.

Das dürfen wir nicht zulassen, und deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit, dem Ständerat zu folgen.