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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21

Wortprotokoll

Ja, Herr Nationalrat Pardini, es ist klar, dass Sie sich hier einsetzen müssen. Wir sind ja einverstanden: Berufschauffeure haben einen harten Job, und das sehr oft bei nicht wahnsinnig hohen Löhnen. Sie sind in einer schwierigen Rolle gegenüber ihrem Arbeitgeber. Ich glaube, es ist allen klar, dass es für die Sicherheit auf den Strassen wichtig ist, dass die Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden. Das wird ja auch kontrolliert, und Vorstösse werden sanktioniert.

Die Fragen sind jetzt: Ist es so, wie Sie sagen, dass die meisten Chauffeure so stark unter Druck sind, dass sie quasi diese Vorgaben verletzen müssen? Inwieweit haben hier die Arbeitgeber eine Verantwortung? Wir - der Bundesrat bzw. das UVEK - haben schon zweimal eine Anpassung der Verordnung in die Vernehmlassung geschickt, nicht nur 2010, sondern es war auch schon 2006 der Fall. Das wurde immer breit verworfen mit der Begründung, dass sich die Arbeitgeber bemühen würden, das mit ihren Chauffeuren abzuwickeln. Es wäre ein bisschen schwierig für uns, jetzt einfach zu sagen, dass wir das nicht glauben würden und dass sich die Arbeitgeber auch nicht an die Regeln hielten. Die Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen (ARV 1) nimmt natürlich den Arbeitgeber in die Pflicht, die von ihm angestellten Chauffeure sicher nicht dazu zu bewegen, diese Vorgaben zu verletzen. Wir haben dann ja auch präzisiert, dass ein Berufschauffeur milde bestraft oder sogar ganz von der Strafe befreit werden kann, wenn er darlegen kann, dass Umstände vorliegen, die zu diesem Verstoss geführt haben.

Deshalb glauben wir, dass die heutige Aufteilung der strafrechtlichen Verantwortung zwischen Arbeitgeber und Berufschauffeur, wie sie die Verordnung vorsieht, ein Spiegelbild dessen ist, was wir im Gesetz geregelt haben. Und es entspricht halt auch der aktuellen Situation, dass hier derjenige, der die Regelverletzung begeht, im Fokus der Strafjustiz steht. Deshalb lehnt der Bundesrat die Motion ab.