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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21

Wortprotokoll

Das ist ein weiteres Aktionsfeld in der Linie Ihres Kampfes gegen die SRG. Aber es ist einfach so: Die SRG ist kein Staatsbetrieb, wie Sie es immer wieder behaupten. Es handelt sich um einen Verein. Seit ihrer Gründung ist die SRG als privatrechtlicher Verein konzipiert. Der Gesetzgeber hat die Rechtsform nicht festgelegt. Er soll sich auch nicht in die Rechtsform eines Unternehmens einmischen. Das hat sich bisher so bewährt, gerade wegen der Unabhängigkeit der SRG, die in der Verfassung gewährleistet ist. Die Unabhängigkeit und Autonomie der SRG würden zweifelsfrei durch die Rechtsstruktur einer gemischtwirtschaftlichen Aktiengesellschaft beeinträchtigt. Das ist logisch. Genau dann wäre ihre Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet.

Deshalb ist es richtig, die Struktur, die heute aus Trägerschaft und Unternehmen besteht, weiterhin dem zuständigen Organ der SRG, das heisst dem Verwaltungsrat, zu überlassen. Im Verwaltungsrat sitzen ja zwei Bundesvertreter. Bis anhin gehörte einer der SVP an - neu ist es eine ehemalige Regierungsrätin der FDP -, der andere der SP. Die Vertreter des Bundes überwachen dort die Geschäftsführung und die anvertrauten Gelder so, wie wir das bei Swisscom, Ruag, Skyguide usw. auch vorsehen. Es geht um anvertraute Gelder, deshalb hat der Bund eine Verantwortung. Bei den Bundesvertretern rotieren wir von der SVP zur FDP. Wir werden sehen, wer das nächste Mal drankommt. Wir sehen das als richtiges Konstrukt an. Die Organe dieses Vereins, der Verwaltungsrat und die Trägerschaft, bestimmen die ihnen geeignet erscheinende Rechtsform selber, da hat die Politik nichts zu suchen.

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