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Stöckli Hans · Ständerat · 2016-09-21

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Vielen Dank für die Möglichkeit, die Position der Minderheit darzulegen. Wir von der Minderheit sind im heutigen Zeitpunkt überzeugt, dass die Beurteilungsgrundlagen für einen so weitgehenden Entscheid noch nicht vorhanden sind. Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulates Schmid-Federer 13.3250, "Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen", eine umfassende Prüfung der ganzen Franchisenthematik in Auftrag gegeben; diese Arbeiten sind noch nicht beendet. Wir gehen davon aus, dass der Bericht dem Parlament in einem Dreivierteljahr vorliegt. Dementsprechend ist es nicht nachvollziehbar, weshalb man jetzt vorprellen und Pflöcke einschlagen will, die diese Richtung vorgeben.

Ich bin auch der Meinung, dass Franchisen einen Beitrag zur Stabilisierung der Kosten leisten können und dass damit die Eigenverantwortung gestärkt werden kann. Aber die Minderheit ist klar der Meinung - und das ist der Unterschied zur Mehrheit -, dass es nicht nur um die Kostenfrage geht, das wäre einseitig, sondern auch um die Möglichkeit, diese Kosten dann zu übernehmen. Das heisst, dass auch die Frage der finanziellen Tragbarkeit der Franchise geprüft werden muss. Der Vorstoss blendet aber diese Seite der Medaille aus.

Dementsprechend ist aus der Sicht der Minderheit der Zeitpunkt, um die Marschrichtung vorzugeben, noch nicht gekommen. Die individuelle Prämienverbilligung mindert zwar die Last der Versicherten, die in bescheidenen Verhältnissen leben, kann aber beispielsweise nicht an die Kostenbeteiligung angerechnet werden. Bei der Kostenbeteiligung mit der Franchise taugt die Prämienverbilligung nicht.

Es ist zu erwähnen, dass seit der Einführung des KVG die Kostenbeteiligung der Versicherten um 111 Prozent gestiegen ist und die Nominallöhne lediglich um 23 Prozent. Es ist nicht richtig, wenn man sagt, die Franchise sei nicht entsprechend angepasst worden. In zwanzig Jahren hat sich die Franchise verdoppelt. Heute liegt der Betrag bei 300 Franken. Beim Selbstbehalt wurde der Höchstbetrag auf 700 Franken festgesetzt, und auch der Anteil an den Kosten des Aufenthaltes in Spitälern wurde von 10 auf 15 Franken pro Tag erhöht.

Die Motion verlangt einseitig nur die Anpassung an die Kostenentwicklung, sie ist also ungenügend, und sie verlangt - da kommt eine zweite Kritik an dieser Motion Bischofberger -, dass man die Anpassung regelmässig macht. Geht man davon aus, dass das jährlich geschehen soll oder alle zwei Jahre? Jedenfalls will man einen Automatismus einführen, der dazu führen wird, dass die Beträge der Franchise zu ungerundeten Beträgen verkommen und so eine Quasiindexierung der Franchisen in der Luft liegt. Das scheint auch nicht die richtige Lösung zu sein.

Es trifft zu, dass die freiwilligen Wahlfranchisen nachvollziehbar einen Beitrag zur Kostendämmung leisten. Aber das sind gute Risiken, die sich dort finden. Sie haben den Willen, sich wenn möglich nicht in die medizinische Betreuung zu begeben. Wir haben aber gleichzeitig jetzt das Anliegen der Versicherer, dass man die "Krankenkassen-Hopper" künftig auf drei Jahre verpflichtet, damit die Franchisenverträge während dreier Jahre nicht gewechselt werden können. Das zeigt auch, dass offenbar bei der Wahlfranchise Handlungsbedarf besteht. Aber bei der ordentlichen Franchise, bei der [PAGE 739] Grundfranchise, die von allen zu bezahlen ist, ist heute die Auswirkung einer Erhöhung noch nicht sichergestellt.

Es gibt Leute, die sagen, dass Franchisen auch dazu führen, dass Mehrkosten entstehen, weil die Leute zu spät die ärztliche Betreuung für sich in Anspruch nehmen. Dementsprechend ist es logisch und sinnvoll, wenn wir den Bericht des Bundesrates abwarten und dann über diese Motion entscheiden. Dieses Anliegen wurde aber abgelehnt.

Dementsprechend muss auch die Motion abgelehnt werden.