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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2002-03-21

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-21

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag der Minderheit II, zur Stichfrage bei einem doppelten Ja. Ich will vorausschicken, dass die so genannte Nulllösung, die nach geltendem Recht besteht, für uns kein Thema mehr ist und eliminiert werden muss. Aber auch das komplizierte Prozentsummenmodell des Ständerates bzw. der Minderheit I (Lustenberger) findet bei uns wenig bis gar keine Begeisterung, obwohl wir wissen, dass damit faktisch die Komponente Standesstimme bevorzugt sein könnte oder eventuell sein würde.

Es ist aber für uns äusserst fragwürdig, ein neues Instrument zu schaffen, das das Gleichgewicht im Gleichwertigkeitsprinzip zwischen Volk und Ständen in Zukunft stören würde. Dazu kommt, dass das Resultat, welches aus der Prozentrechnung gemäss Fassung der ständerätlichen Kommission bzw. der Minderheit I hervorgeht, für den Bürger nicht nachvollziehbar ist. Er kann das Ergebnis nicht ohne weiteres als Ergebnis seiner Stimmabgabe und seines Willens erkennen.

Die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen sind mit dem Volksmehr und mit dem Ständemehr seit Jahrzehnten vertraut, und wir haben dadurch bis heute klare, gesetzlich verankerte Voraussetzungen gehabt. Der Bürger und die Bürgerin wissen, dass wir im Parlament das Zweikammersystem haben, den Ständerat und den Nationalrat. Sie wissen, Volk und Stände entscheiden nach Artikel 140 der Bundesverfassung u. a. über Änderungen der Bundesverfassung, und mit dem Volksmehr entscheidet man über Gesetze und Gesetzesänderungen, also über Vorlagen, die einen geringeren staatspolitischen Konsens haben als etwa die Verfassung und die Verfassungsänderungen. Damit wird mehr als eine emotionale Gewichtung des Sinns des Ständemehrs ausgedrückt.

Wir wissen, dass es in diesem Absatz 3 "nur" um die Stichfrage geht, und wir wissen, dass die Stichfrage, wie sie hier formuliert ist, wohl nie oder nur ganz selten zur Anwendung kommen wird. Aber trotzdem, es geht in Absatz 3 um von Volk und Ständen angenommene Verfassungsänderungen, und gerade deshalb beantragen wir Ihnen, dass jene Vorlage in Kraft tritt, die mehr Standesstimmen hat. Alles andere - der Antrag der Mehrheit mit dem Volksmehr und der Antrag der Minderheit I - wäre ein Einbruch in die föderative Ebene.

Artikel 140 der Bundesverfassung sagt, wann und wo die Stände als föderalistische Kraft mitzuentscheiden haben. Das gilt nach unserer Auffassung auch hier bei der Stichfrage, bei der es explizit um angenommene Verfassungsänderungen geht.

Frau Bundesrätin, auch das wäre eine "Durchlöcherung", wie der Bundesrat beim Antrag der Minderheit IV (Baader Caspar) zu Artikel 139a sagte, aber in die andere Richtung.

Aus dieser verfassungsmässigen Schlussfolgerung liegt es für uns auf der Hand, dass das Ständemehr bei der Stichfrage zu entscheiden hat.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit II zuzustimmen.