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Romano Marco · Nationalrat · 2016-09-21

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Es passiert den eidgenössischen Räten immer wieder, dass sie einer Vorlage zustimmen müssen, weil sich Bundesrat und Bundesverwaltung bereits auf internationaler Ebene verpflichtet haben. Mit dieser parlamentarischen Initiative schlage ich vor, dass wir das Parlamentsgesetz - nicht die Verordnung - so abändern, dass im Zusammenhang mit Soft Law und internationalen Empfehlungen der Bundesrat das Parlament im Entscheidungsprozess und im Genehmigungsverfahren besser einbeziehen muss, und zwar vor einer Stellungnahme seiner Vertretung in den internationalen Gremien, in welchen Soft Law und Empfehlungen erarbeitet werden. Ich möchte zwei Beispiele nennen: die Gruppenanfragen bei der Steueramtshilfe und die Gafi-Empfehlungen über Steuerdelikte als Vortaten zu Geldwäscherei.

In der Stellungnahme zu meiner parlamentarischen Initiative schlägt der Bundesrat eine Lösung auf Verordnungsstufe vor. Die Minderheit der Kommission möchte sich dem anschliessen und bekämpft meinen Vorstoss.

Die bundesrätliche Lösung überzeugt jedoch absolut nicht und muss zurückgewiesen werden. Bundesrat und Bundesversammlung haben gegenteilige Interessen, deshalb muss die Lösung vom Parlament selber erarbeitet werden. Kontroll- und Mitspracherechte der Bundesversammlung müssen in einem Gesetz verankert werden und dürfen nicht einfach nur in einer Verordnung des Bundesrates festgehalten sein, sonst könnte der Bundesrat die Verordnung nach seinem Willen ändern und uns solche Rechte wieder wegnehmen.

Die vorgeschlagene Änderung von Artikel 5b der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung ist unklar. Der Fokus bei der Konsultation scheint auf der Umsetzung oder auf dem Verzicht auf die Umsetzung von Empfehlungen oder Beschlüssen internationaler Organisationen zu liegen; nur in solchen Fällen würde eine Konsultation erfolgen. Das ist aber zu spät: Empfehlungen oder Beschlüsse sind in diesem Zeitpunkt schon entstanden. Zweck meiner parlamentarischen Initiative ist dagegen die Konsultation des Parlamentes vor der schweizerischen Zustimmung zu solchen Soft-Law-Normen, also vor deren Entstehung.

Es ist ziemlich klar, dass der Bundesrat einfach den unbestimmten Begriff "wesentliches Vorhaben" mit zwei anderen unbestimmten Begriffen, nämlich "wesentliche Änderung eines Bundesgesetzes" und "Risiko schwerer wirtschaftlicher Nachteile", ersetzt hat. Es wird jedenfalls immer der [PAGE 1494] Bundesrat sein, der bestimmen wird, was eine wesentliche Änderung ist, genau wie in der Vergangenheit.

Einfacher und klarer wäre es zu sagen, dass Empfehlungen und andere Soft-Law-Normen auf jeden Fall ein "wesentliches Vorhaben" sind, wenn für deren Umsetzung Anpassungen des geltenden schweizerischen Rechts erforderlich sind. Das beträfe also jede Änderung eines Bundesgesetzes. Das wäre auch in materieller Hinsicht richtiger. Wenn eine internationale Empfehlung dem geltenden schweizerischen Recht widerspricht, kann das bedeuten, dass diese Empfehlung nicht gerecht ist. Warum sollte ein Beamter, ein Schweizer Vertreter in einem multilateralen Gremium allein über die Entstehung solcher Empfehlungen entscheiden? Die Rechtsentwicklung muss beim Parlament bleiben.

Ein solches System würde keinen Berg Papier für die Parlamentarier zur Folge haben und damit das Milizsystem nicht in eine Krise versetzen. Das Parlament müsste nämlich nicht vor jedem Treffen von internationalen Gremien konsultiert werden, sondern nur vor denjenigen, bei denen eine Besprechung über die Annahme von Soft-Law-Normen vorgesehen ist, welche mit dem aktuellen schweizerischen Recht unvereinbar sind. Es darf ja nicht so viele Gelegenheiten geben, bei denen Soft-Law-Normen angenommen werden, die in Widerspruch zum geltenden schweizerischen Recht stehen.

Zum Schluss: Alle bürgerlichen Parteien wollen die Bürokratie begrenzen und fordern die Regulierungsbremse. Diese Initiative geht genau in diese Richtung. Dabei wird die Zunahme von internationalen Soft-Law-Normen, welche eine neue Regulierung auf nationaler Ebene mit sich bringen, etwas erschwert.

Die staatspolitische Problematik ist gegeben; wir können diesen schleichenden Kompetenz- und Freiheitsverlust akzeptieren oder reagieren und Grenzen setzen. Handlungsbedarf ist nachgewiesen. Der Bundesrat ist nicht ein souveräner Prinz, der dem Parlament einige Rechte gewährt. Die Problematik muss auf Gesetzesstufe geregelt werden und nicht in einer Verordnung.

Besten Dank für die Unterstützung dieser parlamentarischen Initiative!

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