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Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-09-21

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Ich habe, wie gesagt, das Gelübde abgelegt, aber das ist ja sekundär. (Zwischenruf Wobmann: Ja, das haben Sie vorhin gesagt) Ja eben, das ist sekundär.

Es gibt viele Schichten völkerrechtlicher Verträge. Es gibt einfache Staatsverträge mit Nachbarländern, die ganz einfache Dinge regeln. Gemäss der Bestimmung, die das Referendum bei völkerrechtlichen Verträgen regelt, Artikel 141 der Verfassung, gibt es dagegen kein Referendum. Wenn ein Staatsvertrag abgeschlossen wird, der, umgesetzt in das Binnenrecht, von der Bedeutung her in unserem schweizerischen Recht auf Gesetzesstufe wäre, dann gibt es das fakultative Referendum. Wenn es um Bestimmungen geht, die binnenrechtlich Verfassungsrang haben, weil sie derart wichtig sind, dann gäbe es - wenn die Motion, die hängig ist, umgesetzt würde (15.3557) - ein obligatorisches Referendum, analog zum Verfassungsrecht.

Daraus sehen Sie, dass es von der Bedeutung her eben unterschiedliche internationale Verträge gibt. Es gibt solche, die selbstverständlich unserem Recht untergeordnet sind, und es gibt andere. Wenn wir via Referendum oder via Volksabstimmung einen internationalen Vertrag abgeschlossen haben, wie das hier eben der Fall ist, dann steht dieser unter Umständen höher als neuere Verfassungsbestimmungen. Wenn Sie das nicht verstehen, ist das Ihre Sache.