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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-21

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-21

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen im Namen des Bundesrates dafür danken, dass Sie im Einklang mit dem Ständerat die Bemühungen um eine Reform der Volksrechte weitergeführt haben.

Nach dem Nein beider Räte zur Vorlage der Verfassungsreform hatte es einen Moment so ausgesehen, als ob der Zug der Reform der Volksrechte völlig zum Stillstand gekommen, ja möglicherweise auch entgleist sei. Im Verlaufe der vergangenen knapp zwei Jahre wurde aber von den beiden Subkommissionen des Ständerates und des Nationalrates eine beträchtliche Wegstrecke zurückgelegt. Es besteht jetzt wirklich begründete Zuversicht, dass der Zug auch an sein Ziel gelangen wird.

Die Volksrechte gehören, wie der Föderalismus oder der Rechtsstaat, zu den institutionellen Grundpfeilern unseres Landes. Bei den Volksrechten gehört unser Land, was die Palette der Mitwirkungsmöglichkeiten und die Intensität ihrer Nutzung betrifft, weltweit zur Spitze. Obwohl die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes im Allgemeinen eigentlich zufrieden sind, brauchen wir unsere Initiativ- und Referendumsrechte und wollen sie auch pflegen. Sie sind ein Instrument der politischen Kontrolle von unten, sie geben viele Impulse für unsere Politik, und sie sind mittlerweile zu einem ganz wichtigen Element der Integration und des nationalen Grundkonsenses geworden. Wir wollen unsere Volksrechte erhalten, sodass sie ein wichtiger Faktor für die politische Mitsprache sind. Deshalb wollen wir sie auch kontinuierlich erneuern.

Der Bundesrat freut sich deshalb, dass die aus seiner Sicht wichtigsten Elemente der Reform - nämlich die allgemeine Volksinitiative und die Reform des Staatsvertragsreferendums - die Hauptbestandteile der neuen Vorlage bilden. In mehreren Punkten gibt es aber noch unterschiedliche Gewichtungen. Der Bundesrat möchte die allgemeine Volksinitiative durch einen Bonus, in Form einer geringeren Zahl erforderlicher Unterschriften, noch etwas attraktiver ausgestalten - ich komme dann in der Detailberatung darauf zurück. Im Einvernehmen mit dem Ständerat möchte der Bundesrat auch die Kantonsinitiative einführen. Zudem beantragen wir eine Bestimmung, die es der Bundesversammlung ermöglichen würde, zwei Initiativen zum gleichen Gegenstand, aber mit abweichenden Regelungen gleichzeitig zur Abstimmung zu bringen. Beim Staatsvertragsreferendum erhebt der Bundesrat keine grundsätzlichen Einwände gegen den Gedanken einer Parallelität zwischen internationalem und Landesrecht. Er legt dabei aber Wert darauf, dass die Bundesversammlung den Staatsvertrag und den Umsetzungserlass als ein Paket zur Abstimmung führen kann. Ich werde auch darauf in der Detailberatung zurückkommen.

Ich stelle mit Genugtuung fest, dass sich der Bundesrat, der Ständerat und, gemäss den Anträgen der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission, hoffentlich auch Ihr Rat über das Ziel einig sind, nämlich Mängel der Volksrechte zu beseitigen bzw. die Volksrechte zu pflegen und weiterzuentwickeln. [PAGE 404] Die Hoffnung, dass die vorliegende Parlamentarische Initiative auch noch die restliche Wegstrecke erfolgreich zurücklegt, ist berechtigt.

Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.