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Burgherr Thomas · Nationalrat · 2016-09-21

Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21

Wortprotokoll

Bei Artikel 29a bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen. Der Begriff "lediglich" soll gestrichen werden. Die Streichung des Begriffs "lediglich" verhindert Missbrauchspotenzial und Umgehungsversuche, beispielsweise mit Weiterbildung im Land Anspruch auf Sozialhilfe zu erhaschen. Wenn die betreffende Person arbeitet und gleichzeitig eine Stelle sucht, braucht sie ja keine Sozialhilfe. Es darf aber nicht sein, dass jemand doch Anspruch auf Sozialhilfe hat, weil er auf Stellensuche ist, aber sich noch wegen eines anderen Grundes in der Schweiz aufhält. Diese Streichung schafft Klarheit. Der Anspruch auf Sozialhilfe soll möglichst restriktiv gehandhabt werden.

Diese Missbrauchsbekämpfung sind wir gemäss Volksauftrag schuldig. Der Anspruch auf Sozialleistungen kann gemäss Bundesverfassung, Artikel 121a Absatz 2, beschränkt werden. Diese Begleitmassnahme ist dringend nötig, denn die Sozialhilfe ist heute überproportional durch Ausländer belastet. Die Kostenexplosion nimmt bedrohliche Züge an. Darüber hinaus zeigen inzwischen diverse Einzelfälle, dass Gemeinden die Kosten dieser uferlosen Sozialpolitik nicht mehr bezahlen können. Wir Bundespolitiker dürfen davor die Augen nicht verschliessen. Die Gemeinden erleben zurzeit die Wahrheit des Sprichwortes "Den Letzten beissen die Hunde". Unser grosszügiges Sozialwesen zieht Ausländer regelrecht an und kostet den Steuerzahler schon rund 3 Milliarden Franken pro Jahr. Diesem Missbrauch ist auch in diesem Gesetz zu begegnen.

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