Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-09-22
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-22
Wortprotokoll
Bei der letzten Differenz zum Ständerat bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag II zu unterstützen. Er ist ein Kompromissvorschlag zwischen der Nationalrats- und der Ständeratsvariante.
Sowohl die Minderheit II als auch die Minderheit I fordern stärkere Sanktionen im Fall eines Nichteinhaltens der Meldefrist. Der Minderheitsantrag II garantiert jedoch eine Gleichbehandlung der verschiedenen Steuerpflichtigen. Beim Minderheitsantrag I ist das nicht vollumfänglich so, aber es ist immerhin weniger gravierend als bei der Ständeratsvariante. Deshalb haben viele von uns ja auch die beiden Minderheitsanträge unterschrieben.
Mit dem Minderheitsantrag II nehme ich einen Antrag unseres ehemaligen Kollegen und heutigen Ständerates Caroni auf, der von der Verwaltung geprüft und ausformuliert wurde. Es geht darum, dass bei zu spätem Einreichen der Formulare zur Meldung der Verrechnungssteuer anstelle einer Busse nach Artikel 64 des Verrechnungssteuergesetzes neu eine Busse gemäss Artikel 61 Buchstabe b des Verrechnungssteuergesetzes vorgesehen ist. Gemäss der neuen Regelung im Verrechnungssteuergesetz sollen sowohl die Deklaration der Verrechnungssteuer als auch die Geltendmachung der Anwendung des Meldeverfahrens auch nach Ablauf der Deklarationsfrist von 30 Tagen weiterhin möglich sein, sofern die Voraussetzungen für ein Meldeverfahren gegeben sind. In diesen Fällen wird auf der Verrechnungssteuer weder nachträglich noch im ordentlichen Verfahren ein Verzugszins erhoben. Wer aber nicht meldet, der soll auch entsprechend sanktioniert werden. Gemäss Ständerat wäre das mit einer Ordnungsbusse von 5000 Franken erledigt.
Ständerat Caroni hat in der Debatte vom 20. September zu Recht kritisiert, dass es bei einer solchen geringen Busse angesichts der Beträge, von denen man spricht, faktisch freiwillig werde, ob man je melden wolle: "Ein Unternehmer wäre dann eigentlich gut beraten zu sagen: Ich melde einfach mal gar nicht, und wenn ich auffliege, kann ich ja immer noch melden; um die Busse zu zahlen, brauche ich nicht einmal die Portokasse." Und werden Unternehmen gar nie erwischt, so sagte Herr Caroni: "Dann eröffnet das natürlich gerade im internationalen Konzernverhältnis die eine oder andere Möglichkeit zur Steuerhinterziehung."
Ich bitte Sie, hier nicht noch zusätzliche Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung zu schaffen, sondern dem Minderheitsantrag II (Birrer-Heimo) zuzustimmen, der eine Busse bis zu 30 000 Franken oder, sofern dies einen höheren Betrag ergibt, bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuer vorsieht. Missbräuche sollen härter bestraft werden, und Bussen müssen auch spürbar sein.
Die Ständeratsvariante hat aber noch einen anderen gravierenden Nachteil. Wer nicht das Meldeverfahren anwenden kann, wird strafrechtlich verfolgt, wenn er seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, und dann kommen diese höheren Bussen, die ich vorhin genannt habe, zur Anwendung. Wer [PAGE 1552] das Meldeprivileg hat und dann der Pflicht nicht nachkommt, soll nun aber neu mit einer kleinen Busse davonkommen. Diese Ungleichbehandlung ist absolut stossend und kann mit dem Antrag der Minderheit II behoben werden. Ich bitte Sie, diesen zu unterstützen oder mindestens dann dem Antrag der Minderheit I (Landolt) zum Durchbruch zu verhelfen. Es geht wirklich um die Gleichbehandlung verschiedener Steuerpflichtiger, und es geht darum, dass Missbräuche auch mit einer Busse geahndet werden, die man spürt.