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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-22

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-22

Wortprotokoll

Es ist immer möglich, dass der Zweitrat etwas nochmals anschaut, was Sie beschlossen haben. Die Ausnahme von der Eintragungspflicht für Landwirte und Freiberufler ist natürlich historisch; sie basiert auf der historischen Betrachtungsweise, dass Landwirte eben Selbstversorger und Freiberufler klassische Auftragnehmer sind, bei denen das Entgelt nicht im Vordergrund steht. Bei einer generelleren Ausnahme, wenn also die Eintragungspflicht noch breiter aufgehoben wird, würde es sich, glaube ich, schon lohnen, dass der Zweitrat das noch einmal im Detail anschaut. Dazu könnte ich mich jetzt noch nicht äussern, und ich könnte das vor allem nicht einfach so unterstützen. Aber vonseiten des Bundesrates sind wir einverstanden, dass Sie die Formulierung Ihrer Kommission übernehmen. Ich bin aber sicher offen, dass wir das im Zweitrat noch einmal anschauen.