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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-22

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-22

Wortprotokoll

Herr Ständerat Engler hat nochmals den Bericht zur Modernisierung des Familienrechts in Erinnerung gerufen. Ich bin Ihnen dankbar dafür, denn ich denke, dieser Bericht ist eine gute Grundlage, um sich bei gesellschaftspolitischen Veränderungen zu überlegen, wie sich das Recht dazu verhält. Hier hat der Bundesrat eigentlich in den letzten Jahren immer die gleiche Haltung vertreten. Er hat gesagt: Das Recht muss gesellschaftliche Realitäten abbilden. Denn wenn die Realitäten und das Recht auseinandergehen, dann leiden unter Umständen die Schwächsten. Deshalb haben wir zum Beispiel - ich nenne jetzt nur das - das gemeinsame elterliche Sorgerecht verabschiedet, und wir haben beim Unterhalt von unverheirateten Paaren die rechtlichen Regelungen angepasst; dies einfach, weil es eine Tatsache ist, dass Menschen heute auf vielfältige Weise zusammenleben, und das Recht soll diese Vielfalt abbilden. Es muss nicht die Vielfalt verhindern, es muss eigentlich niemandem etwas vorschreiben. Der Bundesrat vertritt hier eine liberale gesellschaftspolitische Haltung.

Deshalb stellen sich jetzt auch bei einem solchen Thema, wie Sie es heute diskutieren, eigentlich zwei Fragen. Die erste lautet: Gibt es rechtliche Gründe, am bestehenden Recht festzuhalten? Es wurde erwähnt, diese Wartefrist, die einmal Sinn gemacht hat, macht heute keinen Sinn mehr. Denn es müssen in der Vorbereitungsphase die Fragen, ob es sich zum Beispiel um eine Zwangsheirat oder um eine Scheinehe handelt, abgeklärt werden. Aber das passiert in der Vorbereitungszeit und nicht innerhalb dieser Wartefrist. Deshalb gibt es aus rechtlicher Sicht - das war bei Ihnen nicht bestritten - keinen Grund, an dieser zwingenden Wartefrist festzuhalten.

Auch beim Erfordernis von Trauzeugen stellt sich die Frage, ob es rechtliche Gründe gibt, an diesem Obligatorium festzuhalten. Nein, es gibt sie nicht. Denn die Trauzeugen haben die Beweisfunktion, die sie für die Eheschliessung früher hatten, heute nicht mehr. Heute gilt die Entscheidung bei einer übereinstimmenden Willenserklärung der persönlich anwesenden Brautleute vor dem Zivilstandsbeamten; das ist die rechtliche Ausgangslage, daher gibt es keine rechtlichen Gründe.

Die zweite Frage, die im Zusammenhang mit einer solchen Änderung, wie sie Herr Caroni verlangt, auch wichtig ist: Nimmt man irgendjemandem irgendetwas weg? Man muss sich überlegen, ob es sich lohnt, einer Person etwas wegzunehmen, die hier ein Bedürfnis hat. Da muss ich sagen: Sie nehmen mit dieser Motion niemandem etwas weg. Die Brautleute können nach wie vor nach der Vorbereitungsphase zehn Tage lang warten; sie können auch drei Monate lang warten, was vielleicht manchmal gar nicht so schlecht wäre. Das ist dann wirklich allen selber überlassen, aber Sie nehmen niemandem etwas weg.

Bei den Trauzeugen ist es das Gleiche, Sie nehmen niemandem etwas weg. Sie können weiterhin mit Trauzeugen kommen, wenn Sie das wünschen. Diejenigen, die das nicht wünschen, müssen das nicht mehr tun. Das ist eigentlich die einzige Veränderung; es ist in der Tat keine grosse Veränderung. Die Entbürokratisierung steht in diesem Zusammenhang wohl nicht im Vordergrund.

Aber noch einmal, gesellschaftspolitisch denke ich, sind die zwei relevanten Punkte: Es gibt keine rechtlichen Gründe, daran festzuhalten, und Sie nehmen niemandem etwas weg.

Ich glaube, in diesem Sinne können Sie mit gutem Gewissen diese Motion annehmen.