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Baumann Isidor · Ständerat · 2016-09-22

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-09-22

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Botschaft "Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Schaffung des Fonds für innere Sicherheit" beantragt uns der Bundesrat die Genehmigung des Notenaustauschs mit der EU betreffend Übernahme der EU-Verordnung Nr. 515.2014 zur Schaffung des Fonds für innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Grenzkontrollen und den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern. Damit sollen die illegalen Einreisen verhindert oder zumindest verringert und, was nicht minder wichtig ist, die regulären Einreisen beschleunigt werden, was insbesondere im Interesse der Schweizer Wirtschaft ist. Der Fonds soll jene Staaten unterstützen, die aufgrund ihrer geografischen Lage hohe Kosten für den Schutz der Aussengrenzen tragen. Ein strenger Schutz der Aussengrenzen war immer schon notwendig. Mit dem verstärkten Migrationsdruck ist der Aussengrenzschutz noch viel bedeutender geworden, und der Ruf von allen Schengen-Beteiligten, dies noch effizienter und vor allem solidarischer zu tun, ist unüberhörbar. Es betrifft 7700 Kilometer Landesgrenzen und 43 000 Kilometer Seegrenzen; das heisst, die Aussengrenzen des gesamten Schengen-Raums betragen über 50 000 Kilometer.

Mit der uns beantragten Schaffung des Fonds für innere Sicherheit soll das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds gebildet werden. Seit dem Beitritt der Schweiz zu [PAGE 757] Schengen 2009 hat sie sich am Aussengrenzenfonds beteiligt. Dieser ist aber im Jahr 2013 ausgelaufen.

Die SiK-SR hat an ihrer Sitzung vom 24. Juni die Botschaft beraten und ist mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten. Für sie ist es unumgänglich, die Zusammenarbeit mit der EU fortzusetzen, und sie spricht sich somit für die Beteiligung am Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa aus. Im Beisein von Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat Ihre Kommission die Vorlage beraten. Die Frau Bundesrätin erläuterte die aus Sicht des Bundesrates wichtigen Gründe, diesen Notenaustausch zu genehmigen.

Ein Schwerpunktthema war die Kostenfolge dieses neuen Fonds für die Schweiz. Für die Jahre 2014-2020 beträgt der gesamte Finanzierungsbedarf des Fonds 2,76 Milliarden Franken. Hinzu kommen die Beiträge der an Schengen assoziierten Staaten. Über die sieben Jahre Laufzeit des Fonds soll sich die Schweiz mit rund 129 Millionen Franken beteiligen. Das sind pro Jahr rund 18,5 Millionen Franken; es ist vielleicht besser, wir nehmen rund 20 Millionen Franken an.

Die finanzielle Beteiligung der Schweiz wie auch der anderen assoziierten Staaten berechnet sich anhand des BIP aller teilnehmenden Staaten. Der Anteil der Schweiz beträgt somit 4,25 Prozent am Gesamtbetrag. Da die Schweiz mit den Flughäfen ebenfalls Aussengrenzen besitzt, bekommt sie aus dem Fonds über die gesamte Laufzeit rund 20 Millionen Franken, die sie beispielsweise für Investitionen in die Infrastrukturen bei den Grenzübergängen an den Flughäfen, aber auch für Informatikprojekte verwenden kann. Zum Vergleich: Für die Jahre 2009 bis 2013 bezahlte die Schweiz 54 Millionen Euro in den Aussengrenzenfonds und erhielt 17 Millionen Euro Rückerstattung für Grenzkontrollinfrastrukturen und Informatikprojekte. Die nun anstehende Verdoppelung der Beitragsleistungen wird unter anderem mit der aktuellen Krisensituation und der Erweiterung der Betriebsausrüstung und Transportmittel begründet.

In der Kommissionsberatung wurden weitere Fragen zur Zusammenarbeit, zum Personaleinsatz, zu den Zahlungsmodalitäten und zur Mitsprache der Schweiz gestellt. Diese konnten von Frau Bundesrätin Sommaruga und Frau Chantal Perriard, Fachreferentin Schengen/Dublin, Stabsbereich Recht, befriedigend beantwortet werden. Ich gehe nicht näher auf diese Details ein, stehe aber für allfällige Nachfragen aus dem Rat gerne zur Verfügung.

Für diesen Bundesbeschluss wurde auch ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Insgesamt gingen 47 Stellungnahmen ein. Bis auf die SVP begrüssen alle Vernehmlasser diese Vorlage und sprechen sich auch für deren Notwendigkeit aus. Für die Kantone ist wichtig, dass diese Vorlage für sie keine finanziellen und personellen Auswirkungen hat. Die Ablehnung der SVP wird damit begründet, dass weder Schengen noch Dublin in der gegenwärtigen Einwanderungswelle einen Wert bringen und dass es sich wiederum um eine Schengen-Weiterentwicklung handle.

Im Weiteren wurde von verschiedenen Vernehmlassern bedauert, dass die Beitragszahlung nicht genau beziffert werden könne und die Zusatzvereinbarung erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werde; dies war übrigens auch eine Beanstandung in der SiK-SR.

Der Bundesrat teilt die Auffassung, wonach eine gleichzeitige Übernahme aller Rechtsgrundlagen zum Fonds das Übernahmeverfahren dieser Schengen-Weiterentwicklung vereinfacht hätte. Nach Ansicht der Europäischen Kommission kann aber die Zusatzvereinbarung nicht paraphiert werden, solange die assoziierten Staaten die Verordnung noch nicht übernommen haben. Also bleibt uns nur der Trost, auf diese Zusatzvereinbarung zu warten. Denn diese muss der Bundesversammlung unterbreitet werden und braucht auch die Zustimmung der Bundesversammlung. Aus heutiger Einschätzung wird sich die Schweiz somit erst ab 2019 am Fonds beteiligen können. Obwohl im Voranschlag 2017 und im Finanzplan 2018-2020 die notwendigen 129 Millionen Franken eingestellt sind, werden erste Zahlungen voraussichtlich erst im Jahr 2019 anfallen, diese dann aber rückwirkend bis 2014.

Ihre Kommission, die SiK-SR, beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, trotz noch fehlender Zusatzvereinbarungen dem Bundesbeschluss zuzustimmen. Für die Kommission überwiegt nämlich das Argument, eine gemeinsame Aussengrenzenkontrolle mit der EU optimal und sicher, ausfinanziert und ohne Unterbruch weiterführen zu können.