Fehr Hans · Nationalrat · 2002-03-21
Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-21
Wortprotokoll
Eine sehr starke Minderheit beantragt Ihnen, die Einführung einer allgemeinen Volksinitiative abzulehnen und Artikel 139a zu streichen. Warum? Die allgemeine Volksinitiative, das haben Sie wahrscheinlich selbst festgestellt, ist weder Fisch noch Vogel. Es geht doch nicht an, eine allgemeine Anregung einzureichen und nachher das Parlament entscheiden zu lassen, ob das Verfassungs- oder Gesetzesrang haben soll. Die Initianten müssen doch wissen, was sie überhaupt wollen. Wenn schon, würde ich es vorziehen, dass wir das Instrument einer Gesetzesinitiative auf Bundesebene schaffen. Die allgemeine Volksinitiative ist ein Mischmasch.
Es sind drei Hauptgründe, warum ich Ihnen namens der Minderheit II beantrage, Nein zu sagen:
1. Wir haben dieses Thema in Zusammenhang mit der Totalrevision der Bundesverfassung weiss Gott eingehend diskutiert. Man hat es damals aus guten Gründen abgelehnt.
2. Die direktdemokratischen Instrumente müssen drei Gebote erfüllen: das Gebot der Klarheit, das Gebot der Einfachheit und das Gebot der Einheitlichkeit. Bei der allgemeinen Volksinitiative ist das in keiner Weise erfüllt.
3. Die Konsequenz wird sein: Die Qualität der Initiativen wird sich verschlechtern, weil die Initianten nicht mehr genau wissen müssen, was sie eigentlich wollen. Man wird in Zukunft erleben, dass Initianten für irgendein Anliegen einfach einen Wurf in die allgemeine Richtung machen - das Parlament macht dann schon irgendetwas daraus. Das ist keine Politik. Damit wird ein Stück weit auch die Verantwortung der Initianten auf das Parlament abgeschoben. Das wollen wir nicht.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Minderheit II zu folgen und die Einführung der allgemeinen Volksinitiative abzulehnen.