Rieder Beat · Ständerat · 2016-09-22
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-09-22
Wortprotokoll
Als ich Ständerat wurde, konnte ich mir nicht vorstellen, dass ich hier einmal gezwungen sein würde, die Trauzeugen in der Schweiz zu verteidigen. Ich gebe zu, dass ich keine so grossen Erfahrungen im Umgang mit Trauzeugen habe wie Kollege Caroni; ich hatte nur einmal das Vergnügen, und ich hatte diese Trauzeugen nicht als unnötige Bürokratie erlebt, sondern als Freunde, die mich an diesem Tag begleitet hatten.
Warum habe ich in der Kommission keinen Minderheitsantrag gestellt? Ich dachte mir, schau dich doch erst einmal um in der Welt, wer eigentlich das Trauzeugen-Obligatorium kennt und wer nicht. Dann entscheide, ob du modern oder wertkonservativ sein willst. Ich habe mir jenen Ort angeschaut, an welchem weltweit am schnellsten und am unbürokratischsten geheiratet wird - Las Vegas. Kollegin Anita Fetz sagte es schon: In Las Vegas können Sie für 75 Dollar den Full Service haben. Es gibt bloss drei Voraussetzungen, um zu heiraten: einen gültigen Pass, ein Zertifikat und den Zeugen. Der Zeuge, "the witness", ist immer dabei. Die Amerikaner halten also den Trauzeugen nicht für unnötige Bürokratie, sondern für sie ist es im Rahmen einer Trauung von acht Minuten durchaus möglich, einen Trauzeugen zu beschaffen. Wer es nicht schafft, dem wird von der Wedding Chapel ein Trauzeuge zur Verfügung gestellt. Was in Las Vegas möglich ist, dürfte auch für die Schweiz noch passen.
Es geht noch weiter. Wenn Sie Ihren Vorschlag weiter analysieren, Herr Caroni, sehen Sie, dass er nicht zu weniger Bürokratie führen wird. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass der Zivilstandsbeamte vor der Inszenierung der Trauung anfragt, ob man einen Trauzeugen will oder nicht. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ein findiger Beamter dann findet, es brauche dazu Formulare - eines für die Heirat mit Trauzeugen, eines für die Heirat ohne Trauzeugen. Am Ende wird derjenige, der einen Trauzeugen mitbringt, 10 Franken mehr zahlen müssen; wer auf ihn verzichtet, wird 10 Franken weniger zahlen. Das kann es nicht sein.
Dieser Artikel 102 ZGB ist 110 Jahre alt und hat bis jetzt alles überstanden. Ich habe am Ende meiner Evaluation festgestellt, dass er immer noch sehr modern ist. Daher: Unterstützen Sie meinen Antrag!