Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2016-09-22
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-09-22
Wortprotokoll
Mit dieser Motion verlange ich nichts anderes, als dass freiwillige Fahrdienste von gemeinnützigen Organisationen für kranke und verletzte Personen oder Personen mit Behinderungen von der Mehrwertsteuer auszunehmen sind. Es geht um vulnerable Personen, die nicht alleine reisen können, also auch nicht mit dem öffentlichen Verkehr, und die auf eine Betreuung angewiesen sind, ohne die sie nirgends mehr hingehen können. Es geht um Leistungen an hilfsbedürftige, vulnerable Menschen, meist mit Gehhilfen oder Rollator, die zum Teil in nicht sehr rosigen finanziellen Situationen stecken. Deshalb kann die Mehrwertsteuer nicht einfach auf die Kunden überwälzt werden.
Es geht um freiwillige, nicht gewerbliche Personenbeförderung, also nicht um Taxis, Uber oder andere kommerzielle Dienstleistungen. Es geht um anerkannte, meist spendenfinanzierte gemeinnützige Organisationen, die diese Dienstleistungen mit Freiwilligen erbringen, also um eine klar abgrenzbare Gruppe und nicht um ein Ausufern von Ausnahmebestimmungen. Und es geht darum, dass die Spenden, mit denen diese Organisationen finanziert werden, für ihren eigentlichen Zweck genutzt werden, nämlich um Leuten zu helfen, und nicht zum Bezahlen von Steuern.
Einerseits will der Bund, dass die Freiwilligenarbeit gefördert wird, andererseits belastet er solche Leistungen mit der Mehrwertsteuer. Das macht keinen Sinn. Allein für das Schweizerische Rote Kreuz - ich lege hier meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsidentin des Schweizerischen Roten Kreuzes im Kanton Zürich - reden wir über eine Dienstleistung von Freiwilligen von jährlich über 17 Millionen mit privaten Autos der Freiwilligen gefahrenen Kilometern und über 900 000 Stunden gespendeter Zeit, verteilt auf rund eine Million Fahrten und knapp 60 000 unterstützte Personen. Das ergibt rund 676 000 Franken Mehrwertsteuer jährlich, die das Schweizerische Rote Kreuz abliefern muss. Es gibt selbstverständlich auch andere Organisationen, die darunter leiden, namentlich Pro Senectute.
Der Bundesrat sagt, er anerkenne vorbehaltlos die Freiwilligenarbeit insbesondere im Bereich der offenen Altershilfe und er sei sich bewusst, dass dadurch die Allgemeinheit von beträchtlichen Kosten entlastet werde. Tatsache ist, dass immer mehr solche wichtigen gemeinnützigen Aufgaben wie der Fahrdienst an die Gesellschaft oder den Staat delegiert werden. Das kann man bedauern oder nicht. Aber wer macht es sonst? Die Fahrdienste der gemeinnützigen Organisationen sind heute unverzichtbar. Die Mehrwertsteuer kann, wenn unvorteilhaft ausgestaltet, diesen gesellschaftlichen Prozess erschweren.
Der Bundesrat argumentiert in seiner Antwort, dass der Vorstoss nicht ins Mehrwertsteuer-Gesamtsystem passe und jede Steuerreduktion weitere Steuerreduktionen nach sich ziehen würde. Mit Verlaub, sehr geehrter Herr Bundesrat, dieses Argument zieht nicht. So gesehen dürfte man nie mehr Steuern senken. Es kann kein Argument sein, um eine sachlich gebotene Kurskorrektur nicht vorzunehmen. Eigentlich muss man die Sache ja umgekehrt sehen. Im Sinne des Gesamtsystems wäre es im Gegenteil durchaus sinnvoll, die freiwilligen Fahrdienste von der Mehrwertsteuer auszunehmen, denn die Kranken- und Behindertentransporte in besonders dafür eingerichteten Fahrzeugen sind es ja heute schon. Das sagt der Bundesrat in seiner Antwort ja auch gleich selber.
Der Bundesrat befürchtet eine automatische Ausweitung der Forderung auf gewerblich angebotene solche Dienstleistungen. Da will er uns etwas einreden. "Gewerblich" bedeutet "gewinnorientiert". Da steckt ein anderes Businessmodell dahinter. Hier geht es aber um Freiwilligenarbeit, die oft nicht einmal kostendeckend betrieben wird. Es ist ein Dienst an der Allgemeinheit und kein Gewerbe, von dem wir hier reden. Das kann man sehr wohl unterscheiden. Das Kriterium der Gemeinnützigkeit ist sinnvoll, und damit wird diese Motion auch kein Einfallstor für weitere Ausnahmebegehren sein.
Wie die vom Bundesrat selber ins Feld geführte Spitex-Debatte zeigt: Der Vergleich mit der seinerzeitigen Motion Joder 12.3328, "Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex betreffend Mehrwertsteuer", hinkt. Damals ging es darum, auch die Haushalthilfe durch private Spitex-Anbieter von der Mehrwertsteuer zu befreien. Das habe ich auch abgelehnt. Der Bundesrat hatte klar eine Abgrenzung zwischen gemeinnützigen und nichtgemeinnützigen Organisationen gemacht; dies gilt auch hier. Es gibt keinen Grund, ein gewinnorientiertes Unternehmen von der Mehrwertsteuer auszunehmen, solche Gründe gibt es für die Freiwilligenarbeit im Dienste der Allgemeinheit durch anerkannte und vom Bund selber unterstützte Hilfswerke aber schon.
Auch dem Argument, mit der Befreiung der freiwilligen Fahrdienste würde das komplexe System noch mehr verkompliziert, mag ich nicht folgen. Wir wollen ja nicht einen neuen Mehrwertsteuersatz und auch keine Ausnahme, wir wollen schlicht gar keine Besteuerung.
Ich bitte Sie, dieser Motion zuzustimmen. Immerhin haben Personen aus allen Fraktionen diese mitunterzeichnet.