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AB 204916

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-22

Wortprotokoll

Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen, unsere Motion für eine verwaltungsunabhängige Untersuchung der Steuer-Rulings von Eidgenössischer Steuerverwaltung und Steuerverwaltung des Kantons Bern anzunehmen.

Es geht nicht nur um die Aufarbeitung der Geschichte in Sachen Ammann Group Holding AG. Dazu wurde am 31. März 2015 ein Bericht erstellt, ein gemeinsamer Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Steuerverwaltung des Kantons Bern, der öffentlich verfügbar ist. Es geht einerseits um die Aufarbeitung der Geschichte, es geht andererseits darum, ob wir in der Schweiz die Lektionen aus diesem Einzelfall gelernt haben oder noch lernen müssen.

Wenn wir den Hintergrund anschauen, sehen wir, dass gemäss Nationalbankstatistik per Jahresende 2014 rund 177 Milliarden Franken von Schweizer Unternehmen in den europäischen und amerikanischen Offshore-Finanzzentren lagen. Sie schufen dort weniger als 5000 Arbeitsplätze. Waren in all diesen Fällen nicht Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern in der Schweiz geschuldet, weil der Ort der tatsächlichen Verwaltung solcher Offshore-Strukturen eben in der Schweiz lag? Das ist die Frage.

Wir haben den Begriff "Rulings" verwendet, der sich offiziell so definiert: Ein Ruling ist eine Auskunft, Bestätigung oder Zusicherung der Steuerbehörden hinsichtlich der gesetzeskonformen Besteuerung eines konkreten und vom Steuerpflichtigen geplanten und dargelegten Sachverhalts. Es ist vorauszusetzen, dass solche Rulings gesetzeskonform ausgestaltet werden. Darüber bestanden Zweifel. Es ist auch davon auszugehen, dass solche Rulings in Zukunft, sollten sie internationale Tatbestände betreffen, aufgrund des hier genehmigten Amtshilfeübereinkommens dann ab dem 1. Januar 2018 mit den Vertragsstaaten der OECD und des Europarates auszutauschen sind.

Der Bericht in Sachen Ammann-Gruppe - ich gebe nur zwei, drei Zitate - hielt fest, dass aus Sicht der Eidgenössischen Steuerverwaltung die Sachverhaltsermittlung der Steuerverwaltung des Kantons Bern teilweise lückenhaft war. Zudem kommt die Eidgenössische Steuerverwaltung in der rechtlichen Würdigung zum Schluss, dass die damalige Beurteilung der Frage des Sitzes der beiden Offshore-Gesellschaften durch die kantonale Steuerverwaltung aufgrund verschiedener Indizien auch anders hätte ausfallen können. Die Eidgenössische Steuerverwaltung stellt fest, dass die vorliegenden Fakten und Belege eher zu einer anderen Beurteilung hätten führen müssen, d. h. Besteuerung in der Schweiz mit Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern.

Ja, ist das jetzt alles Schnee von gestern? Ich bin dann gespannt, vom Herrn Bundesrat zu hören, wie er die Aufarbeitung dieser Sachverhalte heute sieht. Es stellen sich namentlich zwei Fragen: Arbeiten die Steuerverwaltungen der beiden Ebenen - Bund, Kantone - gesetzeskonform, wenn sie diese Steuervorbescheide ausfertigen? Handelt die Aufsicht, d. h. die Exekutive, hier also der Bundesrat, gemäss ihren Aufträgen, überprüft sie die Gesetzmässigkeit solcher Rulings? Und natürlich stehen auch unsere parlamentarischen Oberaufsichtskommissionen in der Pflicht. Hier beim Bund sind es die beiden Finanzkommissionen und in den kantonalen Parlamenten die entsprechenden Oberaufsichtskommissionen.

Was die Rechtslage auf Bundesebene betrifft, teilt die SP-Fraktion die Einschätzung des Bundesrates in seiner Stellungnahme zu Ziffer 3 unserer Motion nicht. Es gibt klare Aufsichtsnormen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, nämlich die Artikel 102 und 103. Die Bundesbehörden können sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Auch die Eidgenössische Steuerverwaltung ist nicht macht- und zahnlos. Sie kann insbesondere bei den kantonalen Veranlagungs- und Bezugsbehörden Kontrollen vornehmen und in die Steuerakten der Kantone und Gemeinden Einsicht nehmen. Sie kann sich bei den Verhandlungen der Veranlagungsbehörden vertreten lassen und diesen Anträge stellen. Sie kann auch im Einzelfall verlangen, dass die Veranlagung oder der Einspracheentscheid auch ihr eröffnet wird usw.; dies nur ein paar explizite Aufsichtsaufträge aus dem Gesetz über die direkte Bundessteuer, Artikel 103.

Da stelle ich Ihnen also diese Fragen, Herr Bundesrat. Es ist viel gegangen in der Zwischenzeit, in den fast zwei Jahren, seit die SP-Fraktion diese Motion eingereicht hat. Ich bin jetzt gespannt, von Ihnen zu hören, wie Sie die Aufarbeitung sehen, und vor allem, wie Sie in Zukunft mit genügend oder ungenügend Ressourcen hier die Aufsicht im Bund sicherstellen können. [PAGE 1571]