AB 204917
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-22
Wortprotokoll
Ich komme jetzt zur Motion "Pauschalbesteuerung. Anwendung vereinheitlichen, Kontrollen verstärken". Es ist kein Geheimnis, dass ich keine Freundin der Aufwandbesteuerung bin. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass erst zig Vorstösse und dann eine Volksinitiative dazu geführt haben, dass mindestens mit einer StHG-Änderung dafür gesorgt wurde, dass die Kriterien, die in den Kantonen bei der Aufwandbesteuerung zu beachten sind, vereinheitlicht werden. Sie wissen es alle: Die Aufwandbesteuerung ist ungerecht, sie ist verfassungswidrig, weil sie das Kriterium der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt - verfassungswidrig, meine Damen und Herren von der SVP, vielleicht müssen Sie das bei den Steuern jetzt auch mal beachten. Das Volk hat der Pauschalbesteuerung aber zugestimmt und sie beibehalten, wir nehmen das zur Kenntnis. Ein Argument war, dass solche Steuerregimes international gang und gäbe seien.
Ich komme jetzt zu meiner Forderung nach einer einheitlichen Kontrolle der Durchsetzung. Der Bundesrat sagt, es werde kontrolliert, es gebe ja die Verpflichtung in Artikel 102 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Das stimmt, das ist so. Diese Verpflichtung besteht schon lange, Herr Bundesrat. Im Weiteren verweisen Sie mich aber auf das Instrument eines Kreisschreibens von 1993. Unter diesem Kreisschreiben, Herr Bundesrat, gab es den grössten Wildwuchs und keinerlei Kontrollen - und jetzt verweisen Sie darauf, dieses alte Kreisschreiben sei Ihr Kontrollinstrument. Das kann es ja nicht sein!
Entweder sagen Sie mir jetzt, Sie hätten neue Kreisschreiben erlassen und neue Durchsetzungsinstrumente zur Vereinheitlichung der Kontrollen über die Pauschalbesteuerung erlassen, oder sonst muss ich sagen, dass die Motion dringend nötig ist. Ich bitte die Finanzkommission, allenfalls entsprechend zu überprüfen, wie jetzt der Vollzug erfolgt.
Ich möchte Ihnen, Herr Bundesrat, nochmals sagen, welches die wichtigen Punkte sind, die zu kontrollieren wären, nämlich: Wohnen diese pauschalbesteuerten Ausländerinnen und Ausländer überhaupt hier? Haben sie einen Wohnsitz in der Schweiz? Ich bringe ein Beispiel: Herr Chodorkowski kam in die Schweiz und hatte nach 14 Tagen eine Aufenthaltsbewilligung inklusive Pauschalbesteuerung im Kanton St. Gallen. Wo wohnt er jetzt? Zum Zweiten: Sind sie in der Schweiz nicht erwerbstätig? Diese Frage hat schon zigmal zu Recherchen Anlass gegeben. Ich verweise hier auf Herrn Vekselberg. Der ist oder war sicher hier erwerbstätig, wird aber trotzdem pauschalbesteuert. Der nächste Punkt, der in der Gesetzgebung sehr heikel ist, sind die [PAGE 1585] Lebenshaltungskosten im In- und Ausland. Das ist der wichtigste Faktor zur Festlegung der Bemessungsgrundlage für die Aufwandbesteuerung. Wie werden sie ermittelt, und zwar im In- und Ausland? Wenn all diese Kriterien nicht genau überprüft werden, führt es dazu, dass wir den gleichen Wildwuchs haben wie vor der StHG-Revision und vor der DBG-Revision.
Herr Bundesrat, ich bitte Sie, jetzt konkret zu sagen, was Sie zur Durchsetzung des Gesetzes vorkehren. Sie wissen genauso gut wie ich: Ein Gesetz ist nur so gut wie der Vollzug.
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu unterstützen.
[PAGE 1586]
[VS]
[VS]
[VS]
[VS]