Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-26
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-26
Wortprotokoll
Die Nachfrage nach der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ist weit grösser als die zur Verfügung stehenden Fördermittel. Bereits kurz nach deren Einführung mussten neuangemeldete Projekte auf eine Warteliste gesetzt werden. Wie der Bundesrat bereits letzte Woche in Bezug auf die Frage Grin 16.5315 ausgeführt hat, haben Anlagen auf der Warteliste kein Anrecht auf eine Förderung. Den vorzeitigen Bau ohne Förderbescheid tätigen die Investoren auf eigenes Risiko. Bei Annahme des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 durch das Parlament und einer allfälligen [PAGE 1590] Volksabstimmung würden frühestens ab 2018 mehr Mittel für die KEV zur Verfügung stehen. Allerdings reichen auch diese nicht für den Abbau der gesamten Warteliste aus. Gemäss den parlamentarischen Beschlüssen soll alternativ etwa für Betreiber von Fotovoltaikanlagen über 10 Kilowatt Leistung eine Einmalvergütung statt der KEV möglich sein. Bestimmungen zum Warteliste-Management werden im Rahmen der Revision der Energieverordnung geprüft. Dabei werden verschiedene Varianten evaluiert. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Verordnung im ersten Quartal 2017 in die Vernehmlassung zu schicken, damit ein Inkrafttreten per 1. Januar 2018 möglich wäre.