Lexipedia

Graber Konrad · Ständerat · 2016-09-26

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-09-26

Wortprotokoll

Wir haben ja lange um diese Differenz gerungen. Mir waren zwei Punkte wichtig, auch bereits das letzte Mal in der Differenzbereinigung. Einerseits ist dies die Frage der Budgethoheit; es ist mir wichtig, dass die Budgethoheit weiterhin beim Parlament liegt. Kollege Engler hat in der letzten Runde darauf hingewiesen, dass wir uns finanzpolitisch ständig den Handlungsspielraum einschränken. Stichworte waren der Sozialversicherungsbereich, die Bereiche Infrastrukturen, Militär, Landwirtschaft usw. "In der Regel" unterscheidet sich nach Ansicht der Kommission, so, wie es der Kommissionspräsident ausgeführt hat, nicht materiell von "maximal". Wenn der Nationalrat damit glücklich wird, kann dies so formuliert werden. Auch die Antragsteller haben in der Kommission ausgeführt, dass man damit mehr Flexibilität hat, wenn es in einer finanzpolitisch schwierigen Zeit darum geht, allenfalls dieser Zeit mit einem Konsolidierungspaket zu begegnen. Aufgrund der finanzpolitischen Lage wird es aus meiner Sicht vermutlich so sein, dass die Regel mit der Ausnahme beginnt. Man muss die Regel dann sicher nicht auf zwei, drei Jahre hin betrachten, sondern eher auf einen Zeithorizont von zehn, zwanzig, dreissig Jahren. So habe ich die Diskussion in der Kommission verstanden.

Die Budgethoheit gibt dem Parlament auch die Möglichkeit, die Mittel dort zu investieren, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Das kann der Strassenverkehr sein, möglicherweise aber auch andere Bereiche.

Der zweite Punkt, der mir wichtig erschien und mit dieser Formulierung jetzt erfüllt ist, ist der folgende: Mit der Wahl der Formulierung sollten wir nicht unnötige Grabenkämpfe zwischen Strasse und Schiene eskalieren lassen. Es wird ja, weil es um einen Verfassungsartikel geht, eine obligatorische Volksabstimmung geben. Für die Abstimmung ist die Gleichbehandlung zentral. Ich habe das letzte Mal darauf hingewiesen, dass Artikel 87 Absatz 2 Buchstabe a der Bundesverfassung vorsieht, dass dem Fonds zur Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur höchstens zwei Drittel des Ertrags der Schwerverkehrsabgabe nach Artikel 85 zugewiesen werden. Die Frau Bundesrätin hat es heute nochmals wiederholt: Es geht dort um 900 Millionen Franken - 900 Millionen Franken versus 250 Millionen jetzt beim NAF. Wenn wir davon ausgehen, dass nicht das ganze Paket eingespart werden muss, können wir gewiss sein, dass da mit gleich langen Spiessen gekämpft wird. Allerdings ist zu erwähnen, dass natürlich das Risikopotenzial bei 900 Millionen Franken wesentlich höher ist als bei 250 Millionen Franken. Ich glaube, das ist auch offensichtlich.

Mit dem nun anscheinend gefundenen Kompromiss durch die Formulierung "in der Regel" haben der Bundesrat und das Parlament auch beim NAF eine ähnliche Flexibilität. Man darf auch nicht vergessen, dass in dieser Vorlage 400 Millionen Franken Autoimportsteuern jährlich von der Bundeskasse in den NAF fliessen, die auch im Falle eines Stabilisierungsprogramms unangetastet bleiben.

Mir war es noch wichtig, diese Ausführungen zu machen. Es ist nämlich meines Erachtens auch wichtig, dass sich der Rat einig ist in Bezug auf die mögliche Frage, wie die Regel im konkreten Fall zu handhaben ist.