Schmid Martin · Ständerat · 2016-09-26
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-26
Wortprotokoll
Herr Kollege Rieder stellt Ihnen ja den Antrag, dass der Bundesrat beauftragt wird, Artikel 8 Absatz 4 des Zweitwohnungsgesetzes so abzuändern, dass zukünftig eine Nutzung von bis zu 100 Prozent der Hauptnutzfläche strukturierter Beherbergungsbetriebe zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung nach Artikel 7 Absatz 1 des Zweitwohnungsgesetzes möglich wird. Sie konnten auch die Stellungnahme des Bundesrates dazu lesen: Der Bundesrat weist darauf hin, dass er uns eigentlich schon immer gesagt hat, dass diese Lösung höchstwahrscheinlich nicht die richtige Lösung für ein bestehendes Problem sein werde. Zumindest hat der Bundesrat sich hier so verhalten. Es könnte ja sein, dass hier ausnahmsweise der Bundesrat doch eine bessere Lagebeurteilung vorgenommen hat als das Parlament.
Ich möchte Ihnen vorschlagen, dass wir diese Motion, bevor wir materiell darüber diskutieren, an die Kommission überweisen. So kann sich die Kommission einmal einen Überblick über die sich jetzt stellenden Fragen in Bezug auf die Umnutzung dieser alten Hotels verschaffen, und wir können das im Detail anschauen, bevor wir materiell darüber befinden, ob jetzt der Vorstoss Rieder zu unterstützen oder eben abzulehnen sei.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Ordnungsantrag stattzugeben und der UREK dieses Geschäft zur Vorprüfung zuzuweisen.