preparatory:AB 205075
Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-26
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Die Ausgangslage ist klar und das Eintreten deshalb für uns unbestritten. Die AHV ist eine Erfolgsgeschichte. Ihr geht es finanziell aber nicht gut. Als sie nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde, gab es andere demografische Voraussetzungen. 1948 finanzierten 6,5 Aktive einen Rentner; 2007 waren es noch 3,7 Aktive auf einen Rentner, und 2035 werden nur noch 2 Aktive einem Pensionierten gegenüberstehen. Es kommt hinzu, dass die Versicherten immer älter werden. Seit der Einführung der AHV vor 68 Jahren ist die Lebenserwartung um durchschnittlich 14 Jahre gestiegen. Rentner beziehen heute also 14 Jahre länger Rente als noch 1948; das kostet.
Deshalb ist es ja auch klar, dass das System von 1948, welches zwar in verschiedenen Revisionen angepasst wurde, nicht mehr aufgeht. Machen wir so weiter wie bis anhin, dann wird die AHV immer mehr in die roten Zahlen rutschen, und das Vermögen des AHV-Fonds wird stetig sinken. Ohne Gegenmassnahmen wird die AHV bereits im Jahr 2020 einen Verlust von 700 Millionen Franken machen, und bis ins Jahr 2030 werden diese Verluste auf 8,3 Milliarden Franken jährlich anwachsen. Der AHV-Fonds würde schon 2025 nur noch 50 Prozent einer Jahresausgabe umfassen. Ich glaube, wir sind uns alle einig hier drin, dass wir das nicht zulassen dürfen.
Die SVP-Fraktion steht hinter einer Sanierung der AHV. Wir sind auch bereit, die 0,3 Mehrwertsteuerprozente, die durch das Auslaufen der IV-Zusatzfinanzierung Ende 2017 frei werden, dafür einzusetzen. Eine darüber hinausgehende Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnprozente lehnen wir ab. Die restliche Finanzierungslücke muss durch Einsparungen geschlossen werden. Dazu werde ich mich im Einzelnen nachher in der Detailberatung äussern, sollten wir heute dazu kommen.
Vehement bekämpfen wir eine Erhöhung der AHV-Renten. Es war immer klar, dass diese Revision die Renten erhalten und nicht erhöhen soll. Dass nun einfach Geschenke verteilt werden sollen, damit die Vorlage auch sicher beim Volk durchkommt, verstehen wir nicht. Solche Geschenke führen ja einfach dazu, dass kommende Generationen ungebührlich belastet werden.
Deshalb könnte die SVP-Fraktion diese Vorlage nicht unterstützen, sollte dieser Rat beschliessen, die AHV-Neurenten um 70 Franken bzw. den Ehepaarplafond auf 155 Prozent zu erhöhen. Für den Fall, dass die AHV auch nach dieser Revision wieder ins Ungleichgewicht gerät, unterstützt die SVP-Fraktion die Idee einer Schuldenbremse, welche automatisch zu einer Erhöhung des Referenzalters führt.
Zur zweiten Säule: Der Umwandlungssatz, also der Satz, der bestimmt, wie viel Rente ein Rentner pro Jahr bekommt, ist mit 6,8 Prozent zu hoch. Was für die AHV gilt, stimmt auch für die Pensionskassen: Durch den Anstieg der Lebenserwartung muss das angesparte Kapital viel länger reichen. Es kommt hinzu, dass der sogenannte dritte Beitragszahler, also der Kapitalmarkt, seit einigen Jahren nicht mehr die Renditen abwirft wie in früheren Jahren. Die meisten umhüllenden Pensionskassen, also solche, die Leistungen über dem BVG-Minimum anbieten, haben schon lange damit begonnen, ihre Umwandlungssätze zu senken. Als vernünftig gelten heute, je nach Struktur der Pensionskassen, Umwandlungssätze zwischen 4 und 5,5 Prozent.
Da ist es ja offensichtlich, dass der BVG-Mindestumwandlungssatz dringend auf 6 Prozent gesenkt werden muss - eigentlich reicht das ja gar nicht aus. Machen wir dies nicht, werden viele Pensionskassen auch weiterhin alle paar Jahre wieder eine Revision vornehmen müssen, weil sie Pensionierungsverluste einfahren. Dies führt zu einer ungerechten Umverteilung von den Aktiven zu den Pensionierten. Eine schwere Ritzung des Generationenvertrages ist die Folge. Eine Senkung des Umwandlungssatzes führt automatisch zu einer Verschlechterung der Renten. Hat jemand 100 000 Franken Alterskapital angespart, dann bekommt er heute 6800 Franken Rente pro Jahr, nach der Senkung auf 6 Prozent nur noch 6000 Franken. Das gilt natürlich nur für Neurentner. Für die Pensionskassen ist das kein Problem, sie bezahlen einfach weniger Rente aus. Ein Problem ist das natürlich für die Versicherten, weil ihnen nach der Pensionierung weniger Rente zur Verfügung stehen wird. Die SVP steht deshalb für eine Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes im BVG und nur im BVG ein. Wir sind aber gegen Massnahmen, welche die Renten erhöhen und zu einer höheren Belastung der Wirtschaft führen.
Wir haben in der Kommission hart um die richtigen Lösungen gerungen. Ein Teil der Kommission wollte die Senkung des Umwandlungssatzes innerhalb des BVG kompensieren, der andere Teil wollte dies im AHVG tun. Da es bei verschiedenen Abstimmungen zu wechselnden Mehrheiten kam, ist die von der Kommission verabschiedete Version in sich nicht schlüssig und unausgegoren. Es ist zu hoffen, dass der Nationalrat hier eine Verbesserung herbeiführt.
Weil die Vorlage unausgegoren ist - dies, Frau Humbel, konnten wir bekanntlich erst nach der Gesamtabstimmung in der Kommission feststellen und nicht vorher -, haben wir von der SVP-Fraktion uns zusammengesetzt und überlegt, wie wir aus dieser Situation herauskommen, wie wir also der Vorlage zum Durchbruch verhelfen können. Aus unserer Sicht wäre es das Beste, wenn man die Vorlage in drei Teile splitten würde. Im ersten Teil wären die mehr oder weniger unbestrittenen Punkte betreffend die AHV enthalten. Das sind aus unserer Sicht das Referenzalter 65/65 und die [PAGE 1612] Bestimmungen, welche die Flexibilisierung des Rentenalters betreffen. Dazu kämen bezüglich Finanzierung die 0,3 Prozent Mehrwertsteuer aus der IV-Zusatzfinanzierung und die 17 Prozent des Mehrwertsteuer-Demografieprozents, welche heute in die Bundeskasse fliessen. Damit wäre auch gesichert, dass die 0,3 Prozent Mehrwertsteuer aus der IV Ende 2017 nicht verfallen. Die Vorlagen 3 und 4 würden an die Kommission zurückgewiesen, mit dem Auftrag, in einem zweiten Paket alle Punkte zu behandeln, die nicht im ersten Paket verabschiedet wurden. Davon ausgenommen wäre nur die Schuldenbremse, welche in ein drittes Paket käme, dies vor allem, weil der Interventionsmechanismus polarisiert und sich deshalb eine gesonderte Debatte anbieten würde.
Für uns wäre das nicht, wie es Frau Humbel gesagt hat, ein Versuch, diese Vorlage zu beerdigen, sondern ein gangbarer Weg, um ein Scheitern dieser Vorlage zu verhindern. Wir sehen zwar durchaus den Zusammenhang in der Gesamtvorlage, befürchten aber, dass sie einen schweren Stand vor dem Volk haben wird.
Unser Antrag entspricht dem Einzelantrag Aeschi Thomas. Ich bitte Sie, diesem zuzustimmen.