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Feri Yvonne · Nationalrat · 2016-09-26

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-26

Wortprotokoll

Wir begrüssen die Vorschläge zur Förderung des flexiblen individuellen Altersrücktritts. Jedoch möchte ich hier festhalten, dass das Rentenalter 65 für Frauen nichts mit Gleichstellung zu tun hat - es handelt sich um eine reine Sparmassnahme. Frauen und Männer haben eine ganz andere Lebenssituation rund um das Alter von 60 Jahren. Frauen sind durch Beruf und Haushalt oft doppelt belastet. Sie leisten nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch unbezahlte Pflegearbeit. Sie sind gleichzeitig Mütter und Grossmütter und helfen jüngeren Frauen bei der Kinderbetreuung, damit diese überhaupt arbeiten und ihre Renten aufbessern können. Jüngere Frauen hingegen leisten neben ihrer bezahlten Arbeit oft noch Pflegearbeit für ihre betagten Eltern oder Schwiegereltern. Frauen arbeiten daher oft ihr ganzes Leben lang doppelt - zum einen bezahlt, zum andern unbezahlt. Die ganze AHV-Rente ab dem 64. Altersjahr beziehen zu können ist eine echte Entlastung für diese Generation von Frauen.

Es kommt hinzu: Frauen haben nicht die gleichen Renten wie Männer. Aufgrund der Doppelbelastung arbeiten viele Frauen nur Teilzeit. Die tiefere Erwerbsquote und die Lohnungleichheit drücken das Rentenniveau der Frauen, auch wenn wir hier einen Ausgleich zu schaffen versuchen. Ehrlicher wäre es, die Lohngleichheit in der Arbeitswelt wirklich zu erreichen. Das grösste Rentenproblem haben diejenigen Frauen, die im nächsten Jahrzehnt in Rente gehen, also diejenigen mit einem Geburtsjahrgang in den 1960er Jahren. Diese Generation von Frauen hat oft kaum für Lohn gearbeitet: Sie haben mehrheitlich das traditionelle Familienmodell gelebt und sich ganz der Kinderbetreuung gewidmet. Gleichzeitig hat diese Generation eine hohe Scheidungsquote. Beide Aspekte zusammen sind verheerend für die Altersvorsorge. Diese Frauen haben eine schlechte Pensionskassenabdeckung und können auch nicht auf eine Rente des Ehemannes zurückgreifen, vor allem dann nicht, wenn die Scheidung noch vor den 1990er Jahren erfolgt ist. Frauen mit tiefen Einkommen sind stark betroffen, da der Koordinationsabzug mit den bisherigen Lösungen keine Einzahlung in die zweite Säule zugelassen hat.

Fazit ist: Beim flexiblen Rentenalter sind die Männer bevorzugt. Für eine wirkliche Gleichstellung braucht es deshalb eine Achtung der unbezahlten Arbeit, die Frauen ihr Leben lang leisten, und zwar in Form eines Referenzalters von 64 Jahren für die Frauen.

Deshalb bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen und das geltende Recht zu übernehmen.