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Minder Thomas · Ständerat · 2016-09-27

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-27

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) regelt die sogenannten Innovationsprojekte. Solche kann der Bund durch Beiträge an die entsprechenden Forschungsstätten unterstützen, sei es durch Beiträge an eine Hochschule, sei es durch Beiträge an Forschungsstätten ausserhalb des Hochschulbetriebes. Damit ein Innovationsprojekt unterstützt werden kann, muss es von einem privaten oder öffentlichen Partner durchgeführt werden, welcher sodann von den Forschungsergebnissen profitiert. Diese sogenannten Umsetzungspartner können öffentliche Institutionen sein, etwa ein Spital, vor allem aber sind es private Gesellschaften.

Die Anforderungen sind in Artikel 19 Absatz 2 FIFG festgelegt, wonach fünf Punkte erfüllt sein müssen, damit man überhaupt bei der Innosuisse anklopfen kann; die Innosuisse ist die neue Schweizerische Agentur für Innovationsförderung, für die wir kürzlich eine neue Rechtsgrundlage geschaffen haben.

Erstens braucht es den erwähnten Umsetzungspartner, also eine Firma, die das Innovationsprojekt beantragt und den Lead übernimmt. Herr Bundesrat, in diesem Zusammenhang habe ich eine Frage: In den Auszügen der letzten Jahre - sie liegen mir hier vor - findet man mehrere Projekte, bei denen der Umsetzungspartner nicht erwähnt ist. Das verstösst klar gegen den ersten Punkt der Bestimmungen. Warum wird der Umsetzungspartner nicht überall aufgeführt?

Zweitens muss erwartet werden können, dass die Forschungsresultate respektive ihre Umsetzung direkt der Wirtschaft und der Gesellschaft dienen.

Drittens muss das Projekt - das ist ganz wichtig - je hälftig vom Bund und vom Umsetzungspartner finanziert werden. Fehlt der Umsetzungspartner, so verletzt das Projekt also auch diese Bestimmung; ich habe es vorhin erwähnt.

Viertens muss das Projekt zur praxisorientierten Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses beitragen.

Fünftens - das ist vielleicht der wichtigste Punkt - sollen nur Projekte subventioniert werden, die ohne Förderung durch den Bund gar nicht erst durchgeführt werden könnten. Die Umsetzung dieses letzten Punktes ist sehr problematisch und Auslöser meiner Motion. Diese Anforderung ist goldrichtig, soll doch der Bund nur dort intervenieren, wo ohne ihn eine Unternehmung von sich aus nicht in der Lage wäre, die Forschungsarbeit zu finanzieren. Das gilt übrigens auch für KTI-Gelder an Staatsbetriebe wie Skyguide und Ruag. Dort geht das Geld einfach vom linken Steuergeld-Hosensack in den rechten. Auch diese Beteiligungen widersprechen dem KTI-Geist zur Förderung des Unternehmertums.

Ich bin die umfangreiche Datenbank durchgegangen, in der alle gutgeheissenen KTI-Förderungsprojekte der letzten Jahre aufgeführt sind. Unter den privaten Umsetzungspartnern figurieren viele Start-ups, viele mittelgrosse und kleine Unternehmen, aber auch staatliche Institute. Ich bin jedoch erschrocken darüber, dass auch viele gutkapitalisierte, [PAGE 801] oftmals börsenkotierte Aktiengesellschaften Innovationsfördergelder beim Staat abholen, so etwa ABB, Alstom, BASF, Ems-Chemie, Geberit, Implenia, Georg Fischer, IBM, Cartier, Roche, Schindler, Siemens, Sika, Swiss Steel, Walt Disney Studios usw. Dass der Steuerzahler milliardenschweren, oftmals ausländischen Firmen bei Forschungsprojekten unter die Arme greift, ist ein No-go. Das verletzt den Geist der KTI-Förderung. In einem Land mit 98 Prozent KMU muss der Fokus klar auf den KMU liegen, denn diese haben zwar oftmals gute Ideen, aber nicht die Ressourcen, um grosse Forschungsprojekte selber zu finanzieren.

Sie haben richtig gehört: Unter den aufgelisteten Unternehmungen sind teilweise solche, bei denen es sich nicht einmal um Schweizer Unternehmungen handelt, sondern bloss um Niederlassungen wie etwa, ich habe es erwähnt, die Walt Disney Studios, die sich durch den Schweizer Fiskus ein Forschungsprojekt bezahlen lassen. Es ist also sehr fraglich, ob hier tatsächlich nur solche Projekte bewilligt werden, die ansonsten nicht durchgeführt würden. Dies als Antragsteller zu behaupten ist natürlich sehr einfach, aber gerade bei Bluechip-Firmen ist es nicht glaubwürdig. Die damit einhergehenden Mitnahmeeffekte, also die Förderung von Akteuren, die es gar nicht nötig hätten, sind ja nicht vom Tisch zu wischen. Ganz abgesehen davon entsprechen Subventionen an solche grossen Publikumsgesellschaften nicht der Uridee und dem Geist des Gesetzes. Man wollte damit junge, kleine, mittelgrosse, aufstrebende Firmen und ihre Projekte fördern, mithin Start-ups aus der Schweiz.

Aus diesen Gründen schlage ich mit meiner Motion eine Präzisierung von Artikel 19 Absatz 2 Litera c FIFG vor. Staatliche Subventionen in Form der Innovationsförderung sollen KMU vorbehalten sein. Zur Abgrenzung - dies, Herr Bundesrat, bloss als Vorschlag, es gibt auch andere Lösungen - könnte man sich beispielsweise auf die Pflicht zur ordentlichen Revision berufen, die in Artikel 727 Absatz 1 des Obligationenrechts definiert wird.

Zumindest jedoch gehören börsenkotierte Unternehmungen ganz sicher nicht zur KTI-Zielgruppe. Diese sollen und können sich ihr Kapital für Forschung und Entwicklung an den Finanzmärkten besorgen, nicht beim Steuerzahler. Der Bundesrat bestätigt in seiner ablehnenden Stellungnahme das, was ich befürchtet habe: Jedes vierte Innovationsprojekt stammt von einer grossen Unternehmung, jedes elfte Projekt geht sogar an eine sehr grosse Firma mit über 2000 Mitarbeitern. Die erwähnte Liste aller KTI-Subventionen habe ich nach der Höhe der Subventionen sortiert. Und siehe da: Die bewilligten Projekte von Grossfirmen sind tendenziell auch die teuersten.

Hier ein paar Beispiele von Jahressubventionen: IBM 861 000 Franken, Roche 715 000 Franken, Alstom 766 000 Franken. Stossend ist die Tatsache, dass diese Gelder auch an börsenkotierte Unternehmungen gehen, welche einen milliardenschweren Mehrheitsaktionär haben, wie z. B. Ems-Chemie, Schindler, Holcim, Tissot oder Phonak. Diese Aktiengesellschaften sind sehr wohl in der Lage, ihre Forschung eigenhändig zu bezahlen. Sie brauchen dazu keine Steuergelder. Im letzten Jahr gingen sage und schreibe 24 Prozent der Fördergelder an Grossunternehmen, darunter befinden sich etliche milliardenschwere Konzerne - wohlverstanden, diese Klammer erlaube ich mir - auch mit millionenschweren Vergütungen im Topmanagement.

Dazu gibt es ein paar extrem stossende Beispiele. In zwei Jahren wurde z. B. Alstom, welche der amerikanischen General Electric gehört, mit 2,2 Millionen Franken unterstützt; dies zur Erforschung von Gasturbinen. Nur: General Electric hat die Produktion von Gasturbinen längst aus der Schweiz nach Frankreich verlagert. Ebenso hat in den Jahren 2012 und 2013 die Ems-Chemie 1,8 Millionen Franken erhalten. Auch hier erlaube ich mir eine Bemerkung: Ich glaube kaum, dass Frau Martullo auf diese Steuermillionen angewiesen ist.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen um die Annahme der Motion. Sie könnte so umgesetzt werden, dass in der Verordnung zu Innosuisse die Anforderungen verschärft werden. Es muss also nicht zwingend eine Gesetzesänderung erfolgen. Das Ziel liesse sich auch mit einer Praxisänderung erreichen. Da die neue Behörde ihre Aufgaben wohl im nächsten Jahr aufnimmt, wäre nun der ideale Zeitpunkt, dies in ihr Pflichtenheft zu schreiben.