Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2002-03-21
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Dieser Vorstoss ist bereits vor dem Brand des Gotthard-Strassentunnels eingereicht worden. Die Situation hat sich bekanntlich seit dem 24. Oktober 2001 noch wesentlich, um nicht zu sagen dramatisch verschärft. Schon vor dem Brandunglück war die Aufreihung von Lastwagen auf dem Pannenstreifen der A2 zwischen Basel und Chiasso nicht mehr tolerierbar.
In meiner Motion verlange ich daher folgende Massnahmen oder, sofern notwendig, Gesetzesanpassungen:
1. Beschleunigung der Zollabfertigung;
2. Triage von Lastwagen für die Benützung der Nationalstrassen entsprechend der Notwendigkeit zur Verzollung;
3. Schaffung von Abstellplätzen mit der nötigen Infrastruktur in unmittelbarer Nähe der Nationalstrassen;
4. Limitierung der Einfahrt von Lastwagen aus dem Ausland in die Schweiz auf die Kapazität der Zollabfertigung bei der Ausfahrt.
Die geschilderte Situation wird nun immer mehr zu einem Dauerzustand und zu einer Zumutung für die betroffenen [PAGE 446] Fahrzeuglenker. Das hat die vorangegangene Diskussion zur Genüge gezeigt.
Es wird auch krass gegen Sicherheitsaspekte verstossen. Womöglich werden auch Verfassungsbestimmungen verletzt. In seiner Antwort gibt der Bundesrat die Missstände auch unumwunden zu. Er beruft sich auf die eingesetzte Task Force, die nun umfassende Problemanalysen vornehmen werde. Dies ist mittlerweile wohl geschehen. Der Bundesrat will aber an der bestehenden Situation kaum etwas ändern.
Auch die Stellungnahme zur Motion datiert vom September 2001, wurde also vor dem Unglück verfasst.
Aufgrund der seither eingetretenen Situation stellt der Bundesrat nun die Sicherheitsaspekte am Gotthard derart in den Vordergrund, dass er damit die Dosierung und sämtliche damit verbundenen Probleme und Staus rechtfertigt, auch Umwegfahrten auf unsichereren Routen.
Eigentlich müsste der Bundesrat auch zugeben, dass das System der LSVA, was die Verkehrslenkung im alpenquerenden Verkehr betrifft, versagt hat. Eine tiefere LSVA und eine Alpentransitabgabe, wie das damals zur Diskussion stand, hätten vermutlich die Dosierung weit besser in die Wege geleitet, als das mit der heutigen LSVA der Fall ist. Für das Tessin hätte man natürlich einen gangbaren Weg finden müssen.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Er führt dafür formelle Gründe an, indem er sagt, der Vorstoss ziele auf Massnahmen, die nicht zwingend auf Gesetzesstufe erfolgen müssten. Das stimmt, und wenn der Bundesrat bereit ist, jene Anliegen zu erfüllen, für welche die Postulatsform genügt, so wäre das schon sehr viel.
Ich hoffe darum, dass er sich dazu verpflichtet fühlt, und bin mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.