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Naef Martin · Nationalrat · 2016-09-27

Naef Martin · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-27

Wortprotokoll

Selbstverständlich unterstützen wir den Antrag auf Zustimmung zum Bundesbeschluss über die Genehmigung dieses Transparenzübereinkommens. Sie haben es gehört: Es steht im Kontext der Streitbeilegung bei Investitionsschutzabkommen. Diese ist immer wieder Gegenstand einer Diskussion, die wir in verschiedenen Zusammenhängen führen: Was passiert mit dieser ausser- oder halbausserstaatlichen Gerichtsbarkeit?

Wir haben darum in der Kommission angeregt, dass man den Bundesrat damit beauftragt zu prüfen, ob alte Verträge mit Investor-Staat-Schiedsverfahren anzupassen seien, wenn der entsprechende Staat das multilaterale Transparenzübereinkommen nicht ratifiziert hat. Wir sind mit diesem Antrag nicht durchgedrungen, aber wir bleiben natürlich dabei und werden das auch immer wieder erfragen, da es bei Schiedsgerichtsverfahren in Zusammenhang mit den Investitionsschutzabkommen in den vergangenen Jahren faktisch eben um Staatshaftungsprozesse ging. Es ist so, dass etwa 40 Prozent der Fälle Klagen gegen Industrieländer waren, was eigentlich der ursprünglichen Idee der Investitionsschutzabkommen zuwiderläuft.

Wie gesagt, wir möchten hier keine negativen Signale aussenden, sondern positive. Wir möchten auch den Prozess der Ratifikation, die wir klar unterstützen, hier nicht stören. Aber der Bundesrat sollte zumindest den Versuch unternehmen, Investitionsschutzabkommen mit Staaten, die das Transparenzübereinkommen nicht ratifiziert haben, neu zu verhandeln. Das traue ich dem Bundesrat zu. Es geht um den Schutz vor missbräuchlichen Verfahren, die insgesamt eben zugenommen haben. Es gibt ohnehin einen gewissen Erneuerungsbedarf bei älteren Investitionsschutzabkommen.

Gleichwohl empfehlen wir Ihnen in diesem Sinne Zustimmung.