Graber Konrad · Ständerat · 2016-09-27
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Ich war bei der Kommissionssitzung nicht anwesend und wurde durch Kollegin Häberli-Koller ersetzt, wäre aber bei der Behandlung dieses Vorstosses auch in der Minderheit. Ich war zum Zeitpunkt, als unser Kollege Claude Hêche Präsident der KVF-SR war und Wesentliches dazu beigetragen hat, dass die Fabi-Vorlage positiv die Hürde der Volksabstimmung nahm, ebenfalls in der KVF. Ich kann mich deshalb sehr gut daran erinnern, dass wir bei Fabi über alles gesprochen haben, nur dieser Punkt war nicht Bestandteil der Botschaft, nicht Bestandteil der Diskussion in der Kommission und auch nicht Bestandteil der Diskussion hier im Rat.
Wenn ich mich am Text der Motion orientiere, entnehme ich ihm, dass es nicht um eine Gesetzesänderung geht. Herr Ettlin will eine vorgesehene Verwaltungspraxis stoppen. Hier gibt es bereits einen wesentlichen Unterschied der Auffassungen. Die jetzige Diskussion erinnert mich an die Diskussion vor einigen Jahren um den Lohnausweis. Die Situation war genau dieselbe: Die Steuerverwaltung kam mit einer Idee, es gab Vorstösse in den kantonalen Parlamenten, es gab hier Vorstösse, es gab Standesinitiativen - den letzten Vorstoss haben wir hier etwa vor einem Jahr behandelt und abgeschrieben. Das Projekt ist dann letztlich dank diesen Vorstössen noch in eine gute Bahn eingebogen. Ich glaube, dessen müssen wir uns bewusst sein. Dieses Thema hat das Potenzial, genau dieselbe Dynamik zu entwickeln. Sie werden spätestens im nächsten Jahr, wenn in den Kantonen die Veranlagungen erfolgen, in den kantonalen Parlamenten Vorstösse haben; Sie werden hier weitere Vorstösse haben; wir werden am Schluss mit Standesinitiativen bombardiert, das kann ich Ihnen bereits voraussagen.
Ich bin der Auffassung, dass wir uns deshalb jetzt wirklich der Sache annehmen und hier auch einen Auftrag erteilen sollten. Ich bin überzeugt, dass hier noch bessere Lösungen gefunden werden können. Die Steuerverwaltung versucht nun mit Pauschalen zu arbeiten. Diese sind aus meiner Sicht nicht tauglich - ich habe zwei, drei Fälle konkret angeschaut. Man könnte aber beispielsweise - das wäre mein Ansatz - die 9,6 Prozent Privatanteil, die von Herrn Wicki erwähnt wurden, auf 10 Prozent anheben und hätte damit eine Lösung, ohne ein administratives Monster zu kreieren.
Konkret habe ich die Eingabe einer Firma an die Steuerverwaltung des Kantons Zürich gesehen. Auf zwei Seiten schreibt diese Firma, wie sie beabsichtigt, diese Auflage oder diese Praxis, die eingeführt werden soll, umzusetzen. Ich zitiere Ihnen nichts aus der Eingabe, aber ich zitiere Ihnen jetzt zwei, drei Sätze aus der aus meiner Sicht auch sprachlich etwas unbeholfenen Antwort, damit man einfach einmal sieht, worum es geht. Es ist nicht eine kleine Steuerverwaltung, die hier antwortet, sondern es ist immerhin die Steuerverwaltung des Kantons Zürich. Sie sehen daraus, was auf diese Firmen zukommt. Die Firma hat über zwei Seiten argumentiert und geschrieben, wie sie das Problem angehen möchte. Hier die Antwort der Steuerverwaltung des Kantons Zürich: "Arbeitnehmer bzw. Kader, welche grundsätzlich an einem vertraglich festen Arbeitsort ihren Bürostandort haben, aber teilweise im Aussendienst arbeiten, müssen sich bei einem Ausseneinsatz mit dem Geschäftsauto grundsätzlich zuerst beim Arbeitsort einfinden und reisen dann weiter an den Einsatzort. Hierbei handelt es sich nicht mehr um den Arbeitsweg, der vom Arbeitgeber bezahlt werden muss (Aussendienstspesen) und wegen anschliessender Aussendiensttätigkeit als Prozentsatz Aussendienst in Ziffer 15 erfasst werden darf. Ebenso wird die Arbeitszeit am Arbeitsort erfasst und nicht von zu Hause aus, so, wie es bei einem Handelsreisenden üblich ist ... Gleichgestellt ist, wo der Arbeitgeber die nötigen Geschäftskilometer (Privatwagenentschädigung) erst ab Arbeitsort zu bezahlen hat und die arbeitsrechtliche Arbeitszeit ebenso erst ab Arbeitsort gilt, obwohl der Mitarbeiter in einzelnen Fällen direkt von zu Hause aus an den Arbeitsort startet. Es gibt für Mitarbeiter, wo ein Arbeitsort mit Büroinfrastruktur haben, Ausnahmen, nämlich wo der Ausseneinsatzort sich näher beim Wohnort befindet als der Arbeitsort und dann der Arbeitgeber einverstanden ist, die arbeitsrechtliche Arbeitszeit sowie die geschäftliche Kilometerentschädigung ab Wohnort zum Einsatzort zu erfassen bzw. zu entschädigen. In diesen Fällen ist der Arbeitsweg bezahlt und kann als Prozentsatz Aussendienst erfasst werden."
Das ist in etwa das, was so auf die Unternehmen zukommen wird. Das spricht, glaube ich, Bände. Das ist zudem die offizielle Antwort der Steuerverwaltung des Kantons Zürich. Stellen Sie sich einmal vor, wie sich kleinere Kantone, kleinere Steuerverwaltungen mit diesen Fragen auseinandersetzen: Sie werden grösste Probleme haben. Ich rechne [PAGE 812] damit, dass andere Kantone diese Vorgabe gar nicht erst umsetzen werden. Wir bekommen dann ein Problem auf Stufe der direkten Bundessteuer, sodass vonseiten der Eidgenössischen Steuerverwaltung interveniert werden muss, wenn kantonale Steuerverwaltungen das nicht so umsetzen werden.
Wenn Sie die Motion jetzt ablehnen, bedeutet das, dass Sie das Problem im Raum stehenlassen. Viele KMU werden dann grösste Probleme haben. Arbeitnehmer, vor allem Aussendienstmitarbeiter, Monteure usw., werden im Rahmen der Veranlagung mit Problemen konfrontiert. Wir wissen noch nicht, was dann alles auf uns zukommen wird. Die Veranlagungen werden erst Mitte des nächsten Jahres erfolgen, was dazu führen wird, dass wir hier - ich sage einmal - mit einem Vorstosshagel konfrontiert sein werden, hat doch im Nationalrat, wir kennen ja unsere Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat, das Thema das Potenzial für mindestens zehn Vorstösse.
Wenn wir die eigene Handlungsfreiheit behalten wollen, sollten wir die Motion annehmen. Es gibt, denke ich, hier Möglichkeiten, Lösungen zu finden. Wir sollten aber das Heft in der Hand behalten.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.