Janiak Claude · Ständerat · 2016-09-27
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Herr Ettlin hat jetzt gesagt, er stelle die beschlossene Beschränkung des Pendlerabzugs auf [PAGE 813] 3000 Franken nicht infrage. Aber es ist trotzdem so, dass dieser Abzug von maximal 3000 Franken mit seiner Forderung bei Geschäftsfahrzeuginhabern nicht umgesetzt wird. Das können Sie nicht wegdiskutieren. Sie wollen dennoch etwas, was in einer Volksabstimmung beschlossen worden ist, für einen bestimmten Teil der Steuerpflichtigen eben nicht umsetzen. Und da bekommen wir meines Erachtens in Gottes Namen ein Problem. Dieser Pendlerabzug war bei der ganzen Fabi-Debatte ein grosser Diskussionspunkt. Ich kann mich an öffentliche Diskussionen erinnern, in denen Fabi gerade deswegen bekämpft worden ist. Am Schluss ist aber die Vorlage deutlich angenommen worden.
Wenn man die Motion annimmt, ist das meines Erachtens gegenüber den damaligen Initianten der Volksinitiative "für den öffentlichen Verkehr", die ihre Initiative auch aufgrund der Beratungen zu diesem Punkt zurückgezogen haben, ein Verstoss gegen Treu und Glauben. Das war damals ein zentraler Punkt für die Initianten jener Initiative. Die Beschränkung des Pendlerabzugs dient ja nicht nur der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs, sondern es spielte auch immer der Aspekt der Raumplanung eine Rolle. In der Ratsdebatte zu Fabi war immer die Rede davon, dass alle Pendler von der Beschränkung auf 3000 Franken betroffen sind.
Auch ich habe mittlerweile die Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 15. Juli 2016 bekommen. Ich stelle einfach fest, dass man jedenfalls auf Bundesebene da wirklich unbürokratisch vorgehen will. Ich lese dort: "Wenn die jährliche, genaue Ermittlung des Anteils Aussendienst zu einer übermässigen Belastung für den Arbeitgeber führt, kann der Aussendienst auch anhand nachfolgender Pauschalen deklariert werden." Dann wird das auf diesem Blatt aufgelistet. Jetzt sagen Sie, das sei nur eine Mitteilung und keine Weisung. Dann soll halt der Bundesrat eine Weisung daraus machen, und dann ist das eine unbürokratische Lösung.
Herr Noser scheint ja besonders von der Steuerverwaltung Zürich geschädigt zu sein - ich habe volles Verständnis dafür, wenn ich höre, was Herr Graber vorgelesen hat -, aber es sind ja nicht alle gleich wie die Zürcher, die das dann so formulieren.
Wenn ich diese Mitteilung vom 15. Juli 2016 lese, dann stelle ich fest, dass das Anliegen von Herrn Ettlin eigentlich in vielerlei Hinsicht erfüllt ist, dass man dem Rechnung trägt. Ich denke, das kann dann auch Herr Bundesrat Maurer bestätigen. Vielleicht kann er sogar noch sagen, dass er den Rechtsgehalt dieser Mitteilung noch eine Etage höher legen kann. Dann sollten Sie eigentlich befriedigt sein, dann müssten wir diese Motion nicht annehmen.