Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2016-09-27
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Mit meinem Postulat will ich den Konflikt zwischen dem Datenschutz und der Verfolgung der Pädokriminalität beleuchten. Es darf nicht sein, dass wir nicht an Daten herankommen, welche schwere Verbrechen beinhalten, bloss weil wir aus irgendwelchen Datenschutzgründen den potenziellen Täter schützen. Es darf keine Ausreden geben, weshalb man E-Mails zur Vorbereitung von Entführungen, weshalb man Ortungsspuren von Handys bei Menschenhandel, weshalb man kinderpornografische Bilder usw. nicht analysiert. Das kann wirklich nicht sein.
Nun sind seit der Einreichung des Postulates zwei Dinge geschehen:
1. Das Büpf ist revidiert worden. Wir haben dadurch immerhin bei der Internettelefonie weitere Mittel erhalten.
2. In der Antwort des Bundesrates ist zu lesen: "Während eines hängigen Strafverfahrens sind die kantonalen Datenschutzgesetze und das Bundesgesetz über den Datenschutz nicht anwendbar." Das ist eine absolute, sehr weitreichende Formulierung. Allerdings geht es mir natürlich nicht um die Fälle, bei denen bereits eine Straftat vorliegt, sondern um jene, bei denen erst die Fahndung läuft. Dort setzt ja eben das Büpf jetzt an.
Fazit, wir haben es in den Materialien: Datenschutzrechtliche Vorschriften behindern die Strafverfolgung im Bereich der Pädokriminalität nicht. Insofern hat das Postulat seinen Zweck bereits erreicht. Ich nehme den Bundesrat hier beim Wort. Ich bin beruhigt, dass der Bundesrat sagt, mein Problem existiere nicht, und ich werde noch beruhigter sein, wenn sich das dann auch tatsächlich bestätigt. Sollte aber irgendein, nur irgendein Fall bekanntwerden, den man halt eben doch hätte verhindern können, oder wird das Büpf nicht den Erwartungen gerecht und die Fahndung im Internetbereich noch immer zurückgebunden, dann werde ich sehr schnell wieder hier stehen.
Unter Abgesang dieser Drohungen ziehe ich mein Postulat zurück.