Vitali Albert · Nationalrat · 2016-09-27
Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Kein Bereich stand in den letzten Jahren so in der Kritik wie die Kesb. Am 8. September dieses Jahres wurde ein Bericht dazu präsentiert. Inhaltlich gehe ich nicht auf diesen ein. Eines aber ist klar: Auch mit diesem Bericht wird die Kritik nicht einfach verstummen. Auch einer der Initianten der Kesb, Christoph Häfeli, sagte, dass diese Zahlen mit Vorsicht zu geniessen seien. Es gibt trotzdem einige positive Feststellungen. Es ist aber auch klar, dass es in Zukunft dringend mehr Transparenz braucht.
Mein Postulat verlangt das Verfassen eines sogenannten Leitfadens als Unterstützung für die kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Diese Forderung basiert auf einer internen Umfrage unter liberalen Regierungs- und Gemeinderäten, die diesen Ansatz sehr begrüssen. Als starker Verfechter des Föderalismus will ich die Kompetenz der Kantone nicht beschneiden, sondern sie in ihren Bemühungen unterstützen und ihre Arbeit erleichtern. Der Bundesrat argumentiert, dass er sich traditionell mit Vorgaben zurückhält. Gerade bei der Kesb hat er dies eben nicht getan, und es ist daher auch konsequent, wenn man hier die bestehenden Lücken schliesst beziehungsweise notwendige Korrekturen prüft.
Der Bundesrat behauptet, mein Postulat sei mit der Beantwortung der Postulate Feri Yvonne 14.3891 und Schneeberger 14.3776 weitgehend erfüllt. Wenn es so wäre, dann könnte der Bundesrat ja mein Postulat auch für erheblich erklären. Eine genauere Analyse dieser drei Postulate zeigt aber, dass mein Postulat etwas verlangt, was die beiden anderen Postulate nicht verlangten. Es geht einen Schritt weiter. Es will die Umsetzung verbessern und verlangt einen Vergleich unter den Kantonen. Ein solcher Vergleich existiert nicht und ist auch nicht vorgesehen. So interpretiert jeder Kanton die Empfehlungen der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) auf seine Weise.
Diese Empfehlungen sind übrigens meines Erachtens beliebig und zu wenig konkret. Es fragt sich überhaupt, auf welcher Basis diese Empfehlungen gründen. Auch wären für die Kantone Fallbeispiele hilfreich. Eigentlich sollte die Kokes selber auf die Idee kommen, einen sogenannten Leitfaden zu erstellen. Warum sie dies nicht tut, ist mir ein Rätsel. Hier braucht es Druck vom Bundesrat.
Ein wichtiger Unterschied meines Postulates zu allen anderen Ansätzen ist, dass ich ein Case-Management verlange. Bei jeder Gefährdungsmeldung sollte die meldende Person in die Abklärungen mit einbezogen und über die zu treffenden Massnahmen informiert werden. Wenn heute beispielsweise ein Lehrer eine Meldung macht, erfährt er nicht, welche Massnahmen getroffen wurden, ob überhaupt Massnahmen getroffen wurden und wie er nun mit seinem Schüler umgehen soll. Er kann nicht mit der Kesb an einem Strang ziehen, weil er den Strang gar nicht kennt. So etwas ist kontraproduktiv. Schlussendlich leidet dann wieder das Kind darunter.
Aus all den aufgezeigten Gründen beantrage ich Ihnen, das Postulat anzunehmen.