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Wobmann Walter · Nationalrat · 2016-09-27

Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-27

Wortprotokoll

Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen. Ausgenommen sind Sakralstätten. Und niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Der Inhalt dieser parlamentarischen Initiative entspricht genau der Volksinitiative im Kanton Tessin, welche das Stimmvolk im September 2013 mit rund 64 Prozent Jastimmen deutlich angenommen hat. Diese Initiative wurde nun vom Bundesrat und vom Parlament für verfassungskonform beurteilt. Die Bestimmung ist im Kanton Tessin auch schon in Kraft.

Ein Verhüllungsverbot kennen bekanntlich schon viele Staaten. Meines Wissens sind es heute rund vierzehn Staaten, die ein solches Verbot kennen, und es werden immer mehr. Frankreich und Belgien haben es schon länger, und sogar in Deutschland hat die Diskussion darüber begonnen. Aus Sicherheitsgründen führen zunehmend auch afrikanische Staaten ein solches Verbot ein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Verhüllungsverbot kürzlich auch als rechtens beurteilt. Die Vollverschleierung ist, wie auch das Minarett, ein Symbol für den radikalen Islam. Beides findet im Koran keine Erwähnung. Somit braucht es auch diese Symbole zum Ausüben dieser Religion nicht.

Seit Jahrzehnten leben Muslime in der Schweiz - inzwischen sind es mehrere Hunderttausend -, ohne dass sich die Frauen verschleiern. Die Religionsfreiheit wird also überhaupt nicht tangiert. Erst jetzt, wo der radikale Islam Fuss zu fassen beginnt, wird die Vollverschleierung zum Thema. Die Vollverschleierung und der radikale Islam müssen in einem Zusammenhang betrachtet werden. Zur Grundhaltung dieser Ideologie gehört unter anderem auch, dass alle Andersgläubigen Ungläubige sind, welche konvertieren oder beseitigt werden müssen, und generell gilt in diesen Kreisen das islamische Recht, die Scharia.

Wir leben im Zeitalter des IS-Terrorismus - leider. Niemandem darf in der Schweiz zugemutet werden, irgendwo Personen in Ganzumhüllung zu begegnen, bei denen er nicht feststellen kann, ob sie Mann oder Frau, harmlos oder gewalttätig, bewaffnet oder unbewaffnet sind.

Zum Thema Sicherheit gehören aber auch vermummte Gewalttäter und Vandalen bei Demonstrationen und Saubannerzügen, wo Menschenleben gefährdet werden und Sachschäden in Millionenhöhe verursacht werden. Es geht um ein allgemeines Verhüllungsverbot, also nicht nur um ein sogenanntes Burkaverbot. In unserem Kulturkreis zeigt man im öffentlichen Raum sein Gesicht. Die Verhüllung des Gesichtes widerspricht unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung zutiefst. Es ist ein Zeichen der Unterdrückung. Freie Menschen blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Die Verhüllung nimmt Gesicht und Persönlichkeit und stellt eine Provokation und Herabsetzung unserer freien Gesellschaftsordnung dar.

Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

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