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Pardini Corrado · Nationalrat · 2016-09-27

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-27

Wortprotokoll

Ich fordere Sie auf, die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer aus folgenden Überlegungen zu unterstützen: Wir wissen alle, dass die Entscheidungen der Schweizerischen Nationalbank für unser Land, für unsere Volkswirtschaft und schlussendlich auch für unseren Sozialstaat entscheidende Folgen haben. Die wirtschaftliche Prosperität unseres Landes hängt entscheidend und in zunehmendem Masse von Entscheidungen des Nationalbankdirektoriums ab. Das bestreitet wohl keiner in diesem Saal. Man könnte überspitzt auch sagen, dass der Präsident der Schweizerischen Nationalbank der Schattenwirtschaftsminister der Schweiz sei.

In den letzten Jahren war es die Nationalbank, die mit ihrer Geldpolitik - über die man streiten kann - die Entwicklung vor allem der Exportwirtschaft, aber auch des Binnenmarktes entscheidend definiert hat. Die Nationalbank ist zwar unabhängig - das unterstützen wir alle -, aber die Nationalbank ist nicht völlig ungebunden. Die Nationalbank hat sich an die Gesetze zu halten, vor allem an das Nationalbankgesetz. Das Nationalbankgesetz definiert in klarer Art und Weise, was das Ziel der Geldpolitik sein muss: Zum einen, wir wissen es, ist es die Preisstabilität. Zum andern muss die Nationalbank bei ihren Entscheidungen auch immer die ökonomische Entwicklung der Schweiz, soll heissen die Konjunktur, im Auge behalten. Das ist im Gesetz definiert.

Wir haben im Unterschied zu vielen anderen Staaten eine Nationalbank mit einem sehr kleinen Direktorium, das diese sehr weittragenden Entscheidungen fällt. Dieses Direktorium fällt die Entscheide also unabhängig, aber auch im Rahmen der Gesetze. Ich glaube, die Umsetzung der Forderung von Frau Susanne Leutenegger Oberholzer, dass die Öffentlichkeit ein Jahr nach den Entscheiden - ein Jahr nach diesen Entscheiden! - erfährt, ob das Direktorium in dem Sinne, wie ich es skizziert habe, entschieden hat, indem man die Protokolle veröffentlicht, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Das Öffentlichkeitsprinzip muss für die Nationalbank gelten. Denn wenn Entscheide einer kleinen Gruppe für das Wohlergehen eines Landes so eminent wichtig sind, ist es nicht nachvollziehbar, warum man diese Entscheide ein Jahr später nicht öffentlich machen sollte. Die Nationalbank hat ein Jahr nach den Entscheiden nichts zu verstecken.

Ein Prinzip der Demokratie ist es auch, dass man über Entscheide, die man fällt, Rechenschaft ablegt. Dies ist zwingend nötig, weil die Entscheide in den nächsten Jahren noch massgebender sein werden. Wir wissen, dass der Schweizerfranken im internationalen Kontext auch in den nächsten Jahren unter Druck geraten wird. Es ist also wichtig zu wissen, ob das Nationalbankdirektorium innerhalb der Leitplanken des Gesetzes, des Auftrages, den wir der Nationalbank gegeben haben, spielt oder nicht. Wir dürfen nicht weiter eine Blackbox dulden, eine Box, die undurchsichtig ist, im Wissen darum, dass unser Nationalbankpräsident de facto der Wirtschaftsminister der Schweiz ist.

Darum bitte ich Sie eindringlich: Öffnen wir diese Blackbox ein Jahr nach den Entscheiden, um sicherzustellen, dass das Nationalbankdirektorium nicht selbstreferenziell, sondern zum Wohle des Landes und im Rahmen der Gesetze handelt.