Fluri Kurt · Nationalrat · 2016-09-27
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.
Die parlamentarische Initiative Wobmann knüpft an Artikel 57 der Bundesverfassung an. Artikel 57 bestimmt, dass die Sicherheit durch den Bund und die Kantone geregelt ist. Herr Wobmann will dort einen neuen Absatz 3 anfügen. Die Diskussion dreht sich heute also offensichtlich, wie es vom Initianten anbegehrt wird, um Sicherheitsfragen. Der Initiant verweist auf eine Initiative im Kanton Tessin, auf Regelungen in Frankreich und in Belgien und insbesondere darauf, dass die Tessiner Kantonsverfassung von uns inzwischen ja gewährleistet worden ist, wir also dieses Verbot im Kanton Tessin als verfassungskonform beurteilen. Er verweist auch darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Regelungen in Frankreich und Belgien ebenfalls als mit der EMRK vereinbar beurteilt hat.
Unsere Kommission hat der Initiative in der ersten Beurteilung mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben, die Schwesterkommission des Ständerates hat jedoch ihre Zustimmung verweigert und der Initiative mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben.
Nun hat unsere Kommission in Anbetracht des klaren Ergebnisses in der ständerätlichen Kommission im genannten Verhältnis, mit 15 zu 9 Stimmen, ebenfalls beschlossen, Ihnen zu beantragen, dieser Initiative keine Folge zu geben. Sie hat materiell die Initiative unter sicherheitspolitischen Aspekten beurteilt, weil ja eine Änderung von Artikel 57, der sich eben auf die Sicherheit bezieht, beantragt wird. Die Mehrheit unserer Kommission ist der Auffassung, dass die Frage der Verhüllung des Gesichtes kein sicherheitspolitisches Problem sei, auch kein migrationspolitisches. Es gebe relativ selten derartige Erscheinungen in unserem Land, und es würde vor allem Touristinnen aus islamischen Ländern betreffen, was den Interessen unserer Wirtschaft widerspräche. Zudem seien in unserem Land die Kantone für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zuständig. Es wird auf die kantonalen Vermummungsverbote verwiesen, die ja da und dort in kantonalen Polizeigesetzen verankert sind. Auch für die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religion seien nach unserer Verfassung die Kantone zuständig.
Die Minderheit schliesst sich der Auffassung des Initianten an, dass ein Verhüllungsverbot zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zur Wahrung der Würde der Frau angezeigt sei. Es gehöre zur schweizerischen Tradition, dass freie Menschen im Gespräch einander ins Gesicht blicken könnten. Zudem sei es ein Gebot der Gleichberechtigung.
Nun, inzwischen wissen wir, dass vom Initianten eine Volksinitiative lanciert worden ist. Diese knüpft aber an Artikel 10 der Bundesverfassung an, wo es um das Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit geht. Es geht bei der Volksinitiative also nicht mehr um ein sicherheitspolitisches Anliegen, sondern um ein Anliegen der persönlichen Freiheit. Die Frist zur Einreichung der Initiative läuft am 17. September des nächsten Jahres ab. Zweifellos wird bis dann die notwendige Unterschriftenzahl erreicht sein.
Falls der parlamentarischen Initiative heute Folge gegeben wird, die ständerätliche Kommission ebenfalls Folgegeben beantragt und der Ständerat ihr folgt, wird die parlamentarische Initiative für die zweite Phase, das heisst für die Umsetzung, wieder in unserer Kommission landen. Wir wissen aber, dass dort früher oder später auch die Volksinitiative zu behandeln sein wird. Mit anderen Worten: Wir werden vermutlich, wenn ich es richtig beurteile - und ich nehme an, das sei auch im Sinn des Initianten -, die beiden Initiativen und damit die beiden Anliegen gemeinsam beraten. Es wird dann darum gehen, wo in der Verfassung mit der parlamentarischen Initiative allenfalls anzusetzen ist: ob unter Sicherheitsaspekten, also bei Artikel 57, oder eher unter dem Aspekt der persönlichen Freiheit, also bei Artikel 10.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, und zwar aus den genannten Gründen, also weil sie unter sicherheitspolitischen Aspekten kein Problem zu sehen vermag. Wenn Sie dieser Initiative heute aber Folge geben würden und der Ständerat ebenfalls, würde unsere Kommission wahrscheinlich die weitere Behandlung und Umsetzung in der zweiten Phase sistieren, weil wir wissen, dass demnächst eine Volksinitiative zu genau diesem Thema eingereicht wird, allerdings nicht mehr unter sicherheitspolitischen Aspekten, sondern unter dem Aspekt der persönlichen Freiheit.
Heute aber geht es um die parlamentarische Initiative. Im Sinne der Mehrheit unserer Kommission empfehle ich Ihnen, dieser keine Folge zu geben.