Ingold Maja · Nationalrat · 2016-09-28
Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Wenn es hier um die Neuregelung der Hinterlassenenrenten geht, dann meinen wir aus Sicht der CVP-Fraktion, dass man der gesellschaftlichen Realität von heute Rechnung tragen muss und daher die Renten in abgefedertem Mass senken soll. Das heisst, ein Teil der Rechte der Verwitweten und Verwaisten ist zu relativieren, weil diese unserer Meinung nach nicht mehr nötig sind, sondern auch falsche Anreize setzen. Überdies könnten etwa 200 Millionen Franken für die AHV gespart werden.
Zur Aufhebung der sogenannten AHV-Kinderrenten: Heute werden etwa 18 000 Kinderrenten ausgerichtet. Offenbar geht es um pensionierte Väter. Biologisch bedingt könnten Frauen kaum von dieser Leistung profitieren. Es geht also um ältere Herren, für die man mit einer vernünftigen Härtefall- und Übergangsregelung sehr wohl Lösungen finden könnte, die nicht gegen 200 Millionen Franken kosten. Im Gegensatz zur Familienzulage - wir haben es gerade von Kollege de Courten gehört - sind die Kinderrenten einkommensabhängig, das heisst, dass für Kinder von Vätern mit hohen Einkommen auch höhere Kinderrenten ausbezahlt werden.
Die Mehrheit der CVP-Fraktion will diese Kinderrente aufheben.
Artikel 25 regelt den Anspruch der Pflegekinder. Waisenrenten sowie AHV- und IV-Kinderrenten werden an die anspruchsberechtigten Personen, unabhängig von ihrem Wohnort, ausbezahlt. Der Wohnort kann ein EU-/Efta-Staat sein oder auch ein Staat, mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Im geltenden Recht regelt der Bundesrat diesen Anspruch. Die Ansprüche, vor allem auf Renten, die nicht aus einer eigenen Beitragspflicht stammen, sind sehr schwierig zu prüfen, vor allem in Ländern, die mit der Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen haben.
Die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit Ihrer Kommission, die die Waisenrente nur noch an Pflegekinder ausrichten will, die Wohnsitz und Aufenthalt in der Schweiz haben. Dasselbe gilt für den Export der IV-Kinderrente für Pflegekinder.
Zur Frage, wie lange die Waisenrente dauert, will die CVP-Fraktion klar beim bisherigen geltenden Recht bleiben, weil wir der Meinung sind, dass es für das gedeihliche Leben der jungen erwachsenen Waisen wichtig ist, dass die Rente nicht unabhängig von der Ausbildungszeit mit 20 erlischt, sind es doch die wenigsten, die dann mit abgeschlossener Ausbildung auf eigenen Füssen stehen.
Nun noch zur immer wiederkehrenden Intervention der SVP, die ganzen Auslandrenten zu indexieren: Heute werden die Renten ohne Kaufkraftanpassung, das heisst ungekürzt, ins Ausland ausbezahlt. Die Argumente für einen Systemwechsel können die CVP-Fraktion gar nicht überzeugen. Immerhin wären auch fast 800 000 Auslandschweizer betroffen, unter denen auch ein paar Rentner sind. Kollege de Courten will sparen für den Sozialstaat, aber das Gegenteil käme heraus. Der Staat gibt zwar viel Geld aus für Rentner im viel kostengünstigeren Ausland. Wenn aber dort nur noch niedrige Renten bezahlt würden, wäre das doch ein Anreiz, in der Schweiz zu bleiben bzw. sogar zurückzukommen, die AHV und noch vielerlei andere Leistungen - der Krankenkassen, der öffentlichen Hand für Betagte, Ergänzungsleistungen für Pflegeheime usw. - in der Schweiz zu beziehen. Die Kosten dieser Leistungen überträfen jene der nicht kaufkraftangepassten Renten sicher deutlich.