preparatory:AB 205716
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion hat seit dem Beginn der Diskussion über die Altersvorsorge 2020 festgehalten und dieses Ziel auch immer wieder betont, dass das Rentenniveau in dieser Reform grundsätzlich erhalten bleiben muss. Die Gesellschaft akzeptiert keine Renteneinbussen. Dies wurde bei der Volksabstimmung 2010 deutlich, als der Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6,4 Prozent hätte gesenkt werden sollen.
Ganz am Ende der Beratung dieser Vorlage in der nationalrätlichen Kommission wurde unser Vorschlag eines Kompensationsmodells abgelehnt. Dies hat uns nach dem Ende der Beratung motiviert, einen dritten Weg zu suchen. Wir haben schon damals kommuniziert, dass wir mit den Ergebnissen nicht wirklich zufrieden sind. Das Ziel war es, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes im BVG zu kompensieren, denn eine Vermischung der beiden Säulen, wie dies beim Konzept des Ständerates der Fall ist, lehnen wir klar ab. Die 70 Franken Rentenzuschlag in der AHV sind völlig fehl am Platz, und es braucht sie auch nicht. Doch darauf werden wir bei der Diskussion zu Block 5 zurückkommen.
Welches sind nun die Eckpunkte unseres Lösungsansatzes und des von mir und Thomas Weibel eingereichten Einzelantrages? Anstelle von vier gestaffelten Altersgutschriften gibt es nur noch deren zwei, 9 Prozent zwischen 25 und 44 Jahren sowie 13,5 Prozent ab Alter 45 bis Alter 65. Der Koordinationsabzug wird vollständig abgeschafft. Die bisherige Subvention von Vorsorgeeinrichtungen mit einer ungünstigen Altersstruktur verliert ihre Berechtigung und wird gestrichen. Weil trotz Reform niemand weniger Rente haben soll, braucht es zur Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent im Gegenzug eine Zusatzkompensation für die Übergangsgeneration ab Alter 40 über den Sicherheitsfonds, wobei wir uns hier für ein zentrales Modell aussprechen.
Sie sehen, wir bewegen uns damit sehr nahe am Modell des Bundesrates. Gemäss unseren Berechnungen werden damit alle Alters- und Einkommensklassen trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes innerhalb des BVG vollständig kompensiert, mit einer winzigen Ausnahme: Bei einem Jahreseinkommen von 84 000 Franken hätte eine Person im Alter von 39 Jahren ein Minus von 6 Franken pro Monat zu gewärtigen.
Mit dieser vollständigen Kompensation ist unser Ziel erreicht. Gleichzeitig bringt dieses Modell eine Vereinfachung der beruflichen Vorsorge, weil es nur noch zwei Sätze für Altersgutschriften gibt. Wir leisten damit einen konkreten Beitrag zur besseren Integration von älteren Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt. Zudem begünstigt unser Modell die Rentenbildung von Personen mit tiefem Einkommen und von Teilzeitarbeitenden, also vorwiegend Frauen.
Auch dieses Modell ist nicht gratis zu haben. Darüber sind wir uns im Klaren. Keines der bisher diskutierten Modelle ist gratis. Unsere Berechnungen zeigen jedoch auf, dass es [PAGE 1699] gegenüber dem ständerätlichen Modell günstiger ist. Bei den Berechnungen des BSV, die heute in verschiedenen Medien erschienen sind, liegen Fehler vor. Das BSV unterschlägt in seinen Angaben zum Ständeratsmodell die Kosten, die durch die Anbindung des Koordinationsabzugs an den Beschäftigungsgrad entstehen. Das sind 750 Millionen Franken, und das BSV hat fälschlicherweise eine tiefe Eintrittsschwelle einberechnet, die in unserem Modell nicht enthalten ist.
Nicht vergessen darf man die Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken, die der Ständerat beschlossen hat. Das kostet 1,4 Milliarden Franken im Jahr 2030. Damit kommt das ständerätliche Modell auf Kosten von total 3,67 Milliarden Franken, was einer Erhöhung der Lohnkosten um 0,9 Prozent entspricht. Unser Modell benötigt 0,75 Lohnprozente.
Unser Konzept ist sehr nahe an jenem des Bundesrates. Es ist absolut nicht plausibel, warum der Unterschied zwischen unserem Modell und der bundesrätlichen Lösung 1,8 Milliarden Franken betragen soll. Dies möchten wir gerne geklärt haben. Selbstverständlich wird der Ständerat Gelegenheit haben, alle Berechnungen noch einmal im Detail zu verifizieren.
Wenn Sie den Einzelanträgen Weibel bzw. Sauter folgen, sagen Sie Ja zu einem konsistenten Modell, das jene Lücke schliesst, die Bundesrat Berset in seinem Eintretensvotum erwähnt hat. Wir schaffen damit eine Differenz zum Ständerat, und die Kleine Kammer kann auf der Schiene "Kompensation innerhalb des BVG" weiterarbeiten, am Modell feilen und dieses perfektionieren.
Zum Schluss: Bei Artikel 14 Absatz 2 BVG unterstützen wir die Mehrheit der Kommission und sprechen uns für die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent aus. Wir erinnern Sie hier nicht an die Regeln des Grundschulrechnens, welche eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes unumgänglich machen.