Lexipedia

Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2016-09-28

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-28

Wortprotokoll

Wir entscheiden bei diesem Block einerseits über ein zentrales Element des Beschlusses Ihrer Kommission. Es geht um die Einbindung eines Interventionsmechanismus in das AHVG. Andererseits werden wir bei diesem Block auch über den Bundesbeitrag an die AHV beschliessen, der heute 19,55 Prozent beträgt und gemäss Entwurf des Bundesrates auf 18 Prozent gesenkt und gemäss Minderheitsantrag Brunner auf 20 Prozent erhöht werden soll.

Zunächst zur Implementierung des Interventionsmechanismus: Das ist eine Art Schuldenbremse in einer wichtigen Sozialversicherung unseres Landes. Ich würde sagen, es ist die wichtigste Sozialversicherung. Der Entwurf des Bundesrates will ebenfalls einen Interventionsmechanismus, welcher analog zum Antrag der Kommissionsmehrheit zuerst eine politische Phase enthält und erst anschliessend, wenn [PAGE 1684] die Politik ihre Hausaufgaben nicht macht, einen Automatismus zur Stabilisierung des AHV-Fonds vorsieht.

Der Beschluss des Ständerates beschränkt sich gegenüber den Versionen Bundesrat bzw. Kommissionsmehrheit auf die politische Phase. Es wird darauf verzichtet, nach der politischen Phase, wenn keine Sanierung des AHV-Fonds erreicht worden ist, weitere Massnahmen, also einen Automatismus, auszulösen. Unseres Erachtens ist der Beschluss des Ständerates praktisch gesehen wirkungslos und verfehlt das Ziel der Stabilisierung des AHV-Fonds.

Jetzt zum Antrag der Mehrheit unserer Kommission betreffend Interventionsmechanismus: Die Kommissionsmehrheit beantragt eine Schuldenbremse im Sinne eines Notnagels. Wir wollen die AHV-Renten nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern im Interesse der nachfolgenden Generationen auch langfristig, das heisst über das Jahr 2030 hinaus, sichern. Das Hauptziel dieses Interventionsmechanismus ist demnach - es wurde von den Vorrednern der rechten Ratshälfte wiederholt festgehalten - die Sicherung der AHV-Renten auf lange Sicht.

Die Schuldenbremse wird wie folgt funktionieren: Sinkt der AHV-Ausgleichsfonds unter den Stand einer Jahresausgabe, also unter 100 Prozent, soll der Bundesrat dem Parlament umgehend eine Sanierungsvorlage unterbreiten. Gelingt die Sanierung auf dem politischen Weg nicht, wird folgender Automatismus ausgelöst: Wenn der Fonds 80 Prozent einer Jahresausgabe unterschreitet, wird das Referenzalter um maximal 4 Monate pro Jahr bis auf maximal 67 Jahre angehoben - dies als Massnahme zur Senkung der Ausgaben. Andererseits soll parallel dazu gleichzeitig die Mehrwertsteuer um bis zu maximal 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Bei diesem Konzept bleibt das Primat der Politik bestehen, auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird. Scheitert die Politik, dann würde der Automatismus gemäss Berechnungen des Arbeitgeberverbandes etwa in den Jahren 2030 bis 2033, je nach Konjunkturverlauf, ausgelöst, das heisst erst in siebzehn bis neunzehn Jahren.

Zu meinem Einzelantrag: Ich beantrage mit dem Einzelantrag, die Schuldenbremse aus dem Konzept der bestehenden Vorlage in eine separate Vorlage auszulagern; dies vor allem aufgrund der Befürchtung des Bundesrates, dass der Interventionsmechanismus gemäss Kommissionsmehrheit die Gesamtvorlage gefährden würde. Damit ermöglichen wir, dass der Interventionsmechanismus zusammen mit der Gesamtvorlage vor das Volk kommt, dass dann aber getrennt darüber abgestimmt werden kann. Das Volk kann seine Meinung zum Ausdruck bringen, ob es das Reformpaket will oder nicht und ob es den Interventionsmechanismus gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit will oder nicht.

Ein letztes Wort: Die Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV gemäss Antrag der Minderheit Brunner lehnt die FDP-Fraktion ab, und zwar vor allem deshalb, weil dadurch die gebundenen Ausgaben des Staatshaushaltes weiter erhöht würden.