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Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-09-28

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-09-28

Wortprotokoll

Hier bei Block 3 diskutieren wir über die Finanzierung der AHV. Wenn Sie die Augen nicht verschliessen, dann sehen Sie, dass die AHV immer mehr in Schieflage gerät. Das Umlageergebnis ist bereits negativ. In Kürze werden jährliche Defizite in Milliardenhöhe zu verbuchen sein, und diese werden bis über 7 Milliarden Franken ansteigen. Entsprechend schmilzt das Geld im AHV-Fonds davon, vergleichbar mit Nassschnee in der Frühjahrssonne. Aber unsere Aufgabe ist es, die AHV im Gleichgewicht zu halten.

Kommen wir zu den konkreten Anträgen: Bei Artikel 103 AHVG geht es um den Bundesbeitrag. Der Bundesbeitrag beläuft sich auf 19,55 Prozent der jährlichen Ausgaben. Der Bundesrat schlägt in seiner Vorlage eine Entflechtung der Finanzströme und teilweise Umlagen vor. Das ist im Grundsatz zu begrüssen. Schwieriger wird es bei der Umsetzung, denn die Umsetzung führt dazu, dass die Bundeskasse längerfristig entlastet wird und andere Finanzquellen stärker belastet werden. Denn mit einer Senkung auf 18 Prozent schwächt der Bundesrat den Wachstumseffekt durch die Babyboomer-Generation bei der AHV-Rente ab. Deshalb will die Mehrheit wie bisher an den 19,55 Prozent festhalten.

Sie will die AHV nicht auf Kosten der Steuerzahler sanieren. Sie will auch nicht weitere stark gebundene Ausgaben im Bundeshaushalt. Genau das wäre das Ergebnis des Antrages der Minderheit Brunner, welcher den Beitrag auf 20 Prozent erhöhen will. Dieser Antrag ist erstaunlich, denn aus derselben Fraktion werden wiederholt Vorstösse eingereicht, welche zum Ziel haben, stark gebundene Ausgaben zu reduzieren, damit wir in der Budgetdebatte wieder einen höheren Freiheitsgrad geniessen können. Ich habe es erläutert, der Bundesbeitrag wird weiterwachsen, weil mehr Leute AHV-Rente beziehen werden. Wenn Sie dem Antrag der Minderheit Brunner zustimmen, wird dieses Wachstum noch auf einem viel höheren Niveau sein als heute.

Bei den Artikeln 113ff. AHVG handelt es sich um den Interventionsmechanismus. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen: Das ist ein zentrales Element der Reform, sowohl im positiven wie auch im negativen Sinn. Ich denke, es ist eine der beiden meistdiskutierten Massnahmen in dieser Reform.

Auch der Bundesrat hat ja einen Interventionsmechanismus vorgeschlagen. Sein Mechanismus war zweistufig: zuerst eine politische Phase und in der zweiten Stufe ein Automatismus, bei dem einerseits der Mischindex eingefroren wird und andererseits die Lohnprozente erhöht werden. Ein derartiger Interventionsmechanismus ist ein Schutz. Er soll ja nur dann zum Zuge kommen, wenn es wirklich nicht anders geht; es wurde heute auch von einem Notnagel gesprochen. Es ist eine Versicherung, welche vorübergehend Leistungen erbringen soll. Es ist eine Versicherung, auch ein Schutz unserer Nachfolger, damit sie sich nicht mit einem Debakel wie bei der IV mit Milliardenschulden auseinandersetzen müssen. Ein solcher Mechanismus ist notwendig, um vorzubeugen.

Die Mehrheit ist aber der Meinung, dass der Mechanismus des Bundesrates nicht tauglich ist. Deshalb sind verschiedene Alternativen eingebracht worden. Es wurde mehrfach ausgeführt: Der Mechanismus, wie er von der Mehrheit beschlossen ist, wird eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine stufenweise Erhöhung des Rentenalters bewirken. Das ist - es wurde immer wieder gesagt, man kann es in allen Medien hören und lesen - sicher ein kritischer Punkt für die Akzeptanz des Paketes an der Urne.

Auch der Mechanismus der Mehrheit ist zweistufig, dies im Unterschied zum Antrag der Minderheit I (Humbel), welche dem Ständerat folgen will und nur einen einstufigen Mechanismus einführen will. Aber mit Verlaub: Ein einstufiger Mechanismus ist für mich ein reines Lippenbekenntnis, denn es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass die Politik [PAGE 1689] reagiert, wenn man sieht, dass der AHV-Fonds gegen null geht. Wenn das nicht der Fall ist - da schaue ich jetzt auf die linke Seite -, dann müssen Sie eben genau einem Mechanismus zustimmen! Dann braucht es eben einen Druck auf das Parlament, um zu einer Lösung zu kommen. Es ist selbstverständlich: Der Druck muss auf beide Pole wirken. Nur mit diesem Druck wird es auch möglich sein, ausgewogene Lösungen zu finden.

Mein Minderheitsantrag II wurde ausführlich erläutert. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat diesen Minderheitsantrag als valablen Weg einstuft. Diese Minderheit will Probleme, welche die anderen Vorschläge haben, eliminieren, indem die heikle Passage des Rentenalters nicht enthalten ist und indem auch ganz klar festgehalten wird, dass automatisch auch eine Rückkehr zum Normalbetrieb möglich ist.

Die Minderheit III (de Courten) fordert auch einen zweistufigen Mechanismus, aber mit umgekehrter Reihenfolge: Zuerst werden automatisch Stabilisierungsmassnahmen ausgelöst, und während der Automatismus wirkt, hat die Politik den Auftrag, eine Lösung zu suchen. Wenn ich das genau anschaue, stelle ich fest, dass es eigentlich ein einstufiger Mechanismus ist, der der zweiten Stufe des zweistufigen Mechanismus entspricht. Automatisch ausgelöste Stabilisierungsmassnahmen sind in Kraft, und diese Massnahmen schaffen Zeit für die politische Beratung, um eine Lösung zu finden.

Die Kommission hat den Minderheitsantrag I (Humbel) mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt sowie den Minderheitsantrag II (Weibel) mit 12 zu 2 Stimmen bei 11 Enthaltungen und den Minderheitsantrag III (de Courten) mit 9 zu 8 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt. Zur selben Thematik ist der Einzelantrag Pezzatti eingereicht worden, welcher verlangt, dass der Interventionsmechanismus in eine separate Vorlage ausgelagert wird. Ein solcher Antrag lag in der Kommission nicht vor. Dort diskutierten wir ausgehend vom Konsens, dass wir ein Gesamtpaket beraten und verabschieden. Aufgrund der Diskussion in der Kommission muss ich Ihnen im Namen der Mehrheit beantragen, den Einzelantrag Pezzatti abzulehnen.

Zum letzten Punkt im Entwurf 2, Artikel 130 Absatz 3ter sowie Artikel 196 Ziffer 14 Absätze 4 und 7 der Bundesverfassung: Die AHV braucht zusätzliche Mittel. Sie braucht zusätzliche Mittel, auch wenn Entlastungs- und Sparmassnahmen beschlossen werden. In der Kommission war man sich einig, dass eine erste Tranche nahtlos an die IV-Zusatz-Mehrwertsteuerprozente anschliessen, also per 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Diese Tranche von 0,3 Prozent ist in allen Anträgen unbestritten. Diese 0,3 Prozent haben ja auch den Rhythmus unserer Beratung mit zusätzlichen Sitzungen vorgegeben mit dem Ziel, in dieser Session die nationalrätliche Debatte zu führen.

Konkret geht es um die Mehrwertsteuer und um die Übergangsbestimmungen; das wissen Sie. Die Mehrheit geht davon aus, dass die 0,6 Prozent ausreichen, und sie will keine Steuern auf Vorrat beschliessen. Anhand der Berechnungen sieht man, dass es bis etwa 2030 reicht. Entsprechend ist auch sichergestellt, dass so viel Geld zur Verfügung steht, wie nötig ist.

Wenn wir der Minderheit II (Frehner) mit 0,3 Prozent auf der einen Seite zustimmen, werden wir früher in einen Interventionsmechanismus reinlaufen. Das wurde bereits angesprochen. Oder wir müssen früher zusätzliche Prozente sprechen oder auf der Leistungsseite schmerzhafte Eingriffe vornehmen. Dann ist das Ziel des Leistungserhalts in der AHV kaum mehr zu erreichen.

Das eine Prozent auf der anderen Seite, das vom Bundesrat und von der Minderheit I (Humbel) verlangt wird, bedeutet aus der Sicht der Mehrheit Steuern auf Vorrat.