Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-09-28
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
In diesem Block geht es um den Mindestumwandlungssatz, um die Altersgutschriften und um Ausgleichsmassnahmen im BVG.
Die Senkung des Umwandlungssatzes in Artikel 14 Absatz 2 BVG von 6,8 auf 6 Prozent ist aus Sicht der CVP-Fraktion ein Kernelement dieser Vorlage. Der Basler Finanzmarktprofessor Heinz Zimmermann schätzt, dass die Umverteilung von Arbeitnehmern zu Rentnern derzeit 5 bis 6 Milliarden Franken pro Jahr beträgt. Eine solche Umverteilung in der zweiten Säule ist nicht akzeptabel und muss dringend korrigiert werden.
Die CVP-Fraktion will mit der Kommissionsmehrheit die Altersgutschriften ab 45 Jahren bei 16 Prozent plafonieren. Damit werden die Sozialversicherungskosten von über 55-Jährigen um 2 Prozentpunkte reduziert, womit das Argument entfällt, dass es zu höheren Sozialabgaben für ältere Personen käme. Diese sind im Arbeitsmarkt also nicht mehr durch höhere Sozialabgaben diskriminiert.
Wenn ich vorhin Frau Sauter gefragt habe, was ihr Konzept für die Kompensation in der zweiten Säule sei, dann ist es eben genau das, dass sie die Altersgutschriften nicht ab 45 Jahren plafonieren will, sondern noch eine Stufe ab 55 Jahren bei 18 Prozent einführen will bzw. den Status quo so belassen will. Deshalb mutet jetzt ihre Argumentation, dass die Älteren entlastet werden müssten, schon etwas seltsam an.
Der Einstieg mit 18 Jahren ist insofern logisch, als 18-Jährige schon jetzt für die Risiken Tod und Invalidität versichert sein müssen. Zudem könnte es vorkommen, dass Jugendliche mit 20 Jahren plötzlich weniger Geld im Portemonnaie haben als mit 18 Jahren, wenn sie die Erwerbstätigkeit mit 18 Jahren aufnehmen und die BVG-Pflicht erst mit 20 Jahren eintritt.
Die CVP-Fraktion stimmt mit der Kommissionsmehrheit für die ständerätliche Übergangsfrist von 15 Jahren. Es braucht diese Übergangsfrist, weil den über 50-Jährigen ab 55 Jahren noch die Altersgutschrift von 18 Prozent gutgeschrieben werden muss. Ansonsten führt das reduzierte Sparkapital zu Renteneinbussen, was während der Übergangszeit durch die Auffangeinrichtung oder die Pensionskassen entweder kollektiv oder dezentralisiert finanziert werden müsste.
Die FDP-Liberalen und die GLP legen mit den Anträgen Sauter und Weibel ein völlig neues Konzept vor. Der Presse können wir entnehmen, dass dieses neue Konzept einen Rekordpreis von 4,5 Milliarden Franken und eine Mehrbelastung der Jungen bedeuten würde. Der Bundesrat wird sich sicher noch konkret zu den Kosten und den Folgen dieser neuen Variante äussern.
Was uns da auf den Tisch gelegt wird, ist schon etwas eine Zumutung. Immerhin zeigt es, dass bei der Kompensation von Ausfällen noch Handlungsbedarf besteht. Offenbar will man die Kompensation einfach koste es, was es wolle, in der zweiten Säule realisieren. Schon etwas eigenartig ist natürlich die Rolle des Kommissionssprechers, der nun Anträge stellt, die in der Kommission nicht beraten wurden. Dort wurde das bundesrätliche Modell klar abgelehnt. Grundsätzlich basiert dieses neue Modell aber auf dem bundesrätlichen Konzept, einfach mit einer etwas höheren Eintrittsschwelle, vor allem aber mit der Abschaffung des Koordinationsabzuges und mit neuen Altersgutschriften.
Der Ständerat und die Kommission haben von dieser Lösung Abstand genommen, weil sie teurer ist als die ständerätliche Fassung mit einer teilweisen Kompensation in der ersten Säule. Diese Massnahme würde nur im BVG-Obligatorium anfallen, das heisst, dass insbesondere Arbeitgeber und Personen mit Tieflöhnen betroffen wären. Diese Arbeitnehmer hätten dann weniger im Portemonnaie und könnten zudem mit ihren tiefen Sparkapitalien nur eine ungenügende zweite Säule ansparen. Diese zusätzliche Belastung trifft vor allem Branchen in Tieflohnbereichen und könnte, das steht schon in der Botschaft, zu einem Arbeitsplatzabbau führen. Versicherte und Arbeitgeber mit ausgebauten Versicherungsplänen im obligatorischen Bereich würden kaum belastet. Der Ständerat und die Kommission haben dieses Modell nicht weiterverfolgt, weil insbesondere auch der Gewerbeverband, die Arbeitgeberseite, davor gewarnt hat. Es erstaunt jetzt schon etwas, dass diese Argumentation genau in ihr Gegenteil verkehrt wird und auch die SVP-Fraktion dieses teurere, KMU-feindliche Modell unterstützen will.
Zusammenfassend: Die CVP-Fraktion wird der Senkung des Umwandlungssatzes und auch einer Besserstellung der Teilzeitangestellten zustimmen. Wir unterstützen die Kommissionsmehrheit auch bezüglich der Übergangszeit von 15 Jahren mit einer dezentralen Lösung für die Finanzierung der Übergangsgeneration. Das neue Konzept Sauter/Weibel ist eine Blackbox, und die Altersvorsorge ist ein zu ernstes Geschäft, als dass wir einer Blackbox zustimmen könnten. Ich möchte hier auch die Mitarchitektin des ständerätlichen Konzeptes, die freisinnige Ständerätin Christine Egerszegi, zitieren, die vor einem Jahr in der Ständeratsdebatte wörtlich gesagt hat: "Hier geht es wirklich auch um ein Konzept. Wenn das Konzept der Mehrheit nicht durchkommt, müssten wir den Bundesrat unterstützen, weil sonst die Kompensation nicht gelingt." (AB 2015 S 819) Also: Die ständerätliche Kommission hat von diesem bundesrätlichen Konzept abgesehen. Dieses wird nun vom Antrag Sauter/Weibel aufgenommen. Dieses Konzept ist teurer, geht zulasten der KMU und kann Arbeitsplätze vernichten, weshalb ihm die CVP-Fraktion sicher nicht zustimmt, sondern es ablehnt. [PAGE 1702]