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Hess Lorenz · Nationalrat · 2016-09-28

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-09-28

Wortprotokoll

Wenigstens eines wurde ja in der vorhergehenden Debatte klar: Es braucht doch tatsächlich eine Kompensation. Das ist doch zumindest schon eine Erkenntnis. Jetzt können wir darüber diskutieren, ob das nach dem System funktionieren soll, das wir im vorigen Block diskutiert haben, nämlich nach dem Konzept der Kompensation im BVG, oder ob wir das mit der Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken beziehungsweise der Anhebung des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent, die zur Debatte stehen, machen. Da kann man tatsächlich geteilter Meinung sein.

Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt leider nach wie vor sehr gute Gründe, die eher für die 70 Franken sprechen als für das Modell, das wir vorhin diskutiert haben. Als ein Grund gegen die 70 Franken hat man hier den Punkt der Vermischung der Säulen angeführt. Man muss schon ein bisschen aufpassen mit dem Begriff der Vermischung. Die Säulen werden nicht vermischt. Auch wenn diese 70 Franken Aufstockung kommen, bleiben diese Säulen, die erste und die zweite, für sich bestehen. Klar, es wird am einen Ort abgebaut, und am anderen Ort wird etwas gegeben. Man muss ein bisschen aufpassen mit dem Begriff der Vermischung der Säulen.

Selbstverständlich hat auch diese Lösung einen Haken, wie übrigens auch das Konzept, das wir vorhin diskutiert haben, noch viele Haken hat. Aber die prognostizierten negativen Auswirkungen erwarten wir gegen 2030. Darum noch einmal das, was wir schon betont haben: Es geht definitiv darum, die nächste Reform mit diversen Ideen, wie sie hier drin geäussert wurden, sofort anzugehen, um dann Ideen zu haben, wie es nach 2030 weitergehen soll. Im Moment sprechen wir wirklich davon, wie wir etwas präsentieren können, das abstimmungsfähig ist, um wenigstens bis 2030 einigermassen über die Runden zu kommen. Vor diesem Hintergrund muss man diese Reform betrachten.

Ich habe vorhin Kollege Pezzatti zugehört, der von den Problemen gesprochen hat, die man bei einer Volksabstimmung mit den 70 Franken hätte, wegen der Zweiklassengesellschaft. Wenn ich jetzt so überlege, geschätzter Kollege Pezzatti, weiss ich nicht, ob es schwieriger ist, jemandem die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre zu erklären, die wir vorhin auch deswegen infrage gestellt haben, oder ihm zu erklären, dass wir diese sogenannte Zweiklassengesellschaft haben. Das wird sich dann weisen, wenn die Vorlage steht.

Bei der Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken ist es klar: Es geht einerseits um die Kompensation, andererseits hat es auch einen taktischen Aspekt; das ist ganz klar. Da würde ich, wenn wir die 70 Franken tatsächlich behalten könnten, auf die linke Seite zählen. Es war von Anfang an klar und wurde so auch im Ständerat diskutiert, dass dies hier möglicherweise das Pfand, das Zeichen gegenüber den Gewerkschaften ist. Dazu müssten wir dann von dieser Seite auch noch ein Bekenntnis hören bezüglich der Frage eines Referendums. Diese Frage, ob die Vorlage sowohl hier als auch allenfalls mit einem Referendum bekämpft wird, wird auch noch interessant sein.

Der Haken ist - ich habe es schon gesagt, und da gehe ich mit Kollege Pezzatti einig -, dass wir in einer gewissen Weise eine Zweiklassengesellschaft haben. Was ist der Haken am Kompensationsmodell, das wir vorhin diskutiert haben? Es ist das teuerste von drei Modellen, zumindest so lange, bis jemand das Gegenteil vorgerechnet hat. Das ist ebenfalls kein kleiner Haken. Ohne in diesem Bereich irgendwo Federn zu lassen, kommen wir also sowieso nicht davon.

Deshalb denke ich, auch wenn ich die Diskussion anschaue, die nun insgesamt schon zwei Jahre und in der Kommission neun Monate dauert: Mit Ausnahme des vorhin beschlossenen Konzepts, von dem wir noch nicht wissen, ob es das Gelbe vom Ei ist, hat niemand einen klar kommunizierbaren Vorschlag gemacht. Es hat niemand einen Vorschlag gemacht, bei dem man davon ausgehen kann, dass er unter Umständen geeignet wäre, das Paket in einer Volksabstimmung ins Trockene zu bringen.

Ich bitte Sie, dies zu bedenken und dieser Aufstockung zuzustimmen.