Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-09-28
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion wird in diesem Block mit der Kommissionsmehrheit stimmen, denn die Minderheitsanträge tragen nicht zum eigentlichen Ziel dieser Vorlage, der Sicherung der Altersvorsorge, bei, im Gegenteil: Sie können Garantielösungen, Wahlfreiheit und Rentensicherheit für die KMU und deren Mitarbeiter gefährden.
Zur Frage der Risikobeiträge nach kollektiven Grundsätzen in Artikel 65 Absatz 2bis BVG: Heute trägt der Versicherer mit der individuellen, jährlich neu berechneten Prämie dem sich verändernden Risiko der Betriebe und deren Mitarbeiter Rechnung. Bei einer Festlegung des Risikobeitrags nach kollektiven Grundsätzen wäre dies nicht mehr möglich. Gemäss der neuen Bestimmung müssten die Vorsorgeeinrichtungen für die Risiken Tod und Invalidität einheitliche Beiträge erheben. KMU mit tieferen Risiken müssten unternehmensübergreifend die höheren Risiken anderer KMU finanziell mittragen. Damit entstünde eine ungewollte Solidarität. Risikobeiträge nach kollektiven Grundsätzen führen deshalb zwangsläufig zu einer Separierung von tieferen und höheren Risiken und zu einer Verteuerung der Vorsorge für diejenigen mit den höheren Risiken.
Bei Artikel 37 Absatz 3bis VAG, den Kriterien für die Überschusszuteilung, stimmen wir auch mit der Mehrheit. Die Bildung der erforderlichen Rückstellungen und die Zuteilung der Überschüsse an die Versicherten erfolgen aus dem Gesamtergebnis eines Jahres. Die vorgeschlagene neue Bestimmung verlangt, dass in den Bereichen Sparen, Risiko und Kosten je separat ausgeglichene Resultate ausgewiesen werden müssten. In jedem der drei Bereiche müssten die Einnahmen den Aufwand aus diesem Bereich decken. Zum Aufwand gehören aber auch die im einzelnen Bereich notwendigen Rückstellungen und die Überschusszuführung. Die ganze Neuregelung hätte da eigentlich Prämienerhöhungen zur Folge, welche von allen KMU und den Versicherten getragen werden müssten.
Zur Erhöhung der Legal Quote in Artikel 37 VAG: Faktisch, das haben wir schon gehört, liegt die Legal Quote heute bei 96 Prozent. Das ist eigentlich ein Beweis dafür, dass die Versicherer nicht unnötig Kapitalien abzwacken, sondern eben das den Versicherten und KMU zukommen lassen, was ihnen zusteht. Eine höhere Mindestquote würde auch eine weiter gehende Garantie zugunsten der Versicherten bedeuten und ein höheres Verlustrisiko für die Versicherer herbeiführen. Der Kapitalbedarf für die Versicherer würde steigen, und die Möglichkeit würde sinken, Risikokapital zu bilden. Einfach gesprochen: Wenn man einen grossen Kuchen verteilt, bekommen alle grössere Stücke, und wenn der Kuchen klein ist, bekommen eben alle kleine Stücke. Eine Erhöhung der Mindestquote zwingt die Versicherer zu einer defensiveren Anlagestrategie, was letztlich auch zum Nachteil der KMU ist. Die Versicherten haben dann praktisch weniger davon.
Bei der Begrenzung der Risikoprämie auf 100 Prozent des erwarteten Schadens in Artikel 38 Absatz 2 VAG stimmen wir auch mit der Mehrheit. Die Risikoprämien werden ja im Voraus festgelegt. Das Risikoergebnis steht jedoch erst im Nachhinein fest. Um auch bei ungünstigem Risikoergebnis die Leistungen erbringen zu können, muss der Versicherer die Prämien nach dem Vorsichtsprinzip festlegen. Das gilt hier umso mehr, als für die Versicherten keine Nachschusspflicht besteht. Das vorsichtige Festlegen der Prämien ist für den Versicherten nicht von Nachteil, weil nichtbenötigte Prämien und Rückstellungen in Form von Überschüssen an die Versicherten zurückfliessen. Dann ist es die Finma, welche die Risikoprämien genehmigen muss und unter anderem prüft, ob die Versicherten vor einer Insolvenz des Versicherungsunternehmens und vor Missbrauch in Form überhöhter Prämien geschützt sind.
Zusammengefasst: Die CVP-Fraktion stimmt in diesem Block mit der Kommissionsmehrheit.