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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2016-09-29

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-29

Wortprotokoll

Heute bezahlen Selbstständigerwerbende von ihrem Einkommen Beiträge von 4,2 bis 7,8 Prozent an die AHV. Je weniger sie verdienen, desto geringer ist der Prozentsatz für die Beiträge. Für Arbeitnehmer müssen heute 8,4 Prozent des Einkommens an die AHV abgeliefert werden.

Der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission wollen nun die Beiträge der Selbstständigerwerbenden an jene für Arbeitnehmer anpassen. Begründet wird dies damit, dass diese Ungleichbehandlung ungerecht sei. Diese Begründung ist aus meiner Sicht nicht stichhaltig. Tatsächlich ist der Beitrag der Selbstständigerwerbenden mindestens 0,6 Prozentpunkte tiefer als jener für Arbeitnehmer. Bei einem Einkommen unter 56 200 Franken sind die Beitragssätze sogar noch tiefer.

Man muss aber auch sehen, dass die Selbstständigerwerbenden nicht nur den Beitrag des Arbeitnehmers bezahlen, sondern dazu auch noch den des Arbeitgebers. Sie bezahlen also doppelt. Ein Arbeitgeber bezahlt nur 4,2 Prozent der Beiträge, die andere Hälfte bezahlt der Arbeitnehmer selber. Deshalb ist es durchaus gerechtfertigt, den Beitragssatz für die Selbstständigerwerbenden zu senken respektive gleich zu behalten und eine degressive Skala vorzusehen.

Der Antrag der Mehrheit würde für viele, vor allem kleinere Betriebe eine grosse Belastung bedeuten. Es ist zu erwarten, dass nicht wenige von ihnen in grosse Probleme geraten könnten. Die Mehreinnahmen von 330 Millionen Franken für die AHV bei Umsetzung der Variante der Mehrheit würden mich zwar auch freuen; sie würden bei der Sanierung der ersten Säule natürlich helfen. Aber an Einnahmen, welche von Kleinstfirmen stammen, die wir mit solch einer Massnahme in die Enge treiben, kann ich keine Freude haben. Deshalb bitte ich Sie, diesen wirtschaftsfeindlichen Antrag abzulehnen.

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