Germann Hannes · Ständerat · 2016-09-29
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-29
Wortprotokoll
Ich bin Ihnen dankbar für die Argumente, die Sie vornehmlich von der Befürworterseite aus geliefert haben. Ich bin allerdings erstaunt, dass man die heiklen Punkte, die ich angesprochen habe, eigentlich elegant umschifft hat. Aber das wundert mich nicht. Es haben ja [PAGE 856] anfänglich auch ausschliesslich Juristen gesprochen. Es geht hier aber doch um eine materielle Abwägung.
Niemand hat gesagt, was denn Kindeswohl ist. Das ist ein undefinierter Begriff, Herr Jositsch, da werden Sie mir nicht widersprechen können. In diesem Zusammenhang ist es ein undefinierter Begriff. Es wird nicht ausgedeutscht, was damit gemeint ist. Ist das Kind gemeint, das auf dem Spielplatz von seiner Mutter nichts zu trinken bekommt? Das ist auch gegen das Kindeswohl. Oder das Kind, das von einem anderen geschubst wird? Auch das ist ein Verstoss gegen das Kindeswohl. Ich will ja nicht dramatisieren, aber der "range" für solche Meldungen ist einfach total offen.
Dann haben Sie nichts oder wenig zur Aufweichung des Berufsgeheimnisses gesagt. Diese Aufweichung erachte ich als gravierend, und da würde ich eigentlich gerade von Rechtsanwälten einen Aufschrei erwarten. Sie sind doch Vertrauenspersonen! Ich kann Ihnen dann doch keinen Auftrag als Anwalt mehr geben! Jeder Kriminelle hat es zugut, dass ihn der Anwalt nicht verpfeifen muss. Aber Eltern sind dann noch krimineller, denn wenn sie kommen, muss es der Anwalt nachher melden. Das finde ich ganz gravierend. Hier wäre mindestens Nachbesserungs- oder Abänderungsbedarf gegeben. Mir scheint das, wie gesagt, viel zu weit zu gehen.
Sie haben auch nichts dazu gesagt, dass das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht erst seit gut drei Jahren Wirkung entfaltet hat. Wir haben Erfahrungen gesammelt, aber nicht nur positive. Jetzt wollen Sie das Mandat schon massiv ausweiten. Das passt für mich nicht.
Herr Cramer, Sie haben mich auf Folgendes gebracht, indem Sie auf das geltende Recht verwiesen haben, auf Artikel 443, wenn ich es recht verstanden habe: Das gilt heute schon. Jede Person kann der Erwachsenenschutzbehörde Meldung erstatten, wenn eine Person hilfsbedürftig erscheint. Aber es steht hier eben "kann". Neu muss sie es, und wer die Schweizer mit ihrer Korrektheit kennt, der weiss, dass jeder zunächst einmal auf Nummer sicher gehen will. Wenn ein Kind blaue Flecken hat, wird das mal vorsorglich der Kesb gemeldet. Da fehlt gewissermassen eine Eskalationsstufe, und nachher ist man in einem Verfahren drin. Nun können Sie sagen: Ja, Kesb-Entscheide anfechten ... Ich will diese Diskussion hier drin nicht führen. Ich weiss aber von einem Fall, in dem man die Person darauf verwiesen hat, dass sie erstens keine oder schlechte Aussichten habe und zweitens 800 Franken Vorschuss leisten müsse.
Sie sprechen auch den Familien, den Erziehungsberechtigten Ihr Vertrauen nicht aus: Sie entziehen es ihnen und sagen, nur Amtsstellen könnten abklären und korrekt feststellen, was für das Kind gut ist. Das ist zutiefst antiliberal - zutiefst! Es erinnert mich leider - ich sage es jetzt auch hier drin, weil wir gestern die Vorlage zu Ende beraten haben - an die administrativen Versorgungen. Dort hat man auch gesagt: Nur der Staat weiss, was für diese Verdingkinder das Beste ist. Man hat den Instanzen praktisch eine Carte blanche gegeben, nach ihrem Gutdünken zu verfügen.
Machen wir doch jetzt nicht dieselben Fehler wieder, geben wir doch unseren Leuten, den Eltern, den Erziehungsberechtigten unser volles Vertrauen, und zwingen wir nicht Pfleger, Betreuer, ja selbst Sozialberater, zu Denunzianten zu werden! Und was, glauben Sie, ist mit dem Sporttrainer, der einmal eine Anzeige macht und dabei einen "Schuh voll herauszieht"? Der ist nachher auch erledigt. Aber noch schlimmer wären die Fälle, in denen man eigentlich jemandem eins auswischen könnte, weil einem dessen Erziehungsmethoden nicht passen. Auch der Bereich Religion liesse dann ziemlich vieles offen, wie Sie wissen. Ich möchte aber das nicht weiter vertiefen.
Kurz und gut: Vertrauen Sie auf das bestehende Recht! Auch dort gibt es ja heute schon die Mitwirkungsrechte. Die an einem Verfahren beteiligten Personen und Dritte sind bei der Abklärung des Sachverhaltes zur Mitwirkung verpflichtet, und das muss doch nun wirklich genügen. Vertrauen Sie auf unsere Instanzen, und fangen Sie nicht an, hier ein Bürokratiemonster zu kreieren. Sonst würden Sie Ihr tiefes Misstrauen gegenüber allen erziehungsberechtigten Personen in diesem Land bekunden, die Verantwortung übernehmen, und das ist zutiefst antiliberal.