Germann Hannes · Ständerat · 2016-09-29
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-29
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit Jositsch hat ja an sich etwas für sich, denn eine Pflicht ohne Sanktionsmöglichkeiten ist natürlich ein Papiertiger. Die Frage ist allerdings: Müsste man nicht umgekehrt auch dagegen vorgehen können, wenn ein Missbrauch der Meldepflicht stattfindet? Es gibt ja auch Missbrauch der Meldepflicht, wobei beispielsweise eine Familie, ein Vater oder eine Mutter zu Unrecht beschuldigt werden oder sie Gegenstand einer Abklärung sind, die völlig zu Unrecht erfolgt ist, weil man ihnen etwas Schlechtes tun wollte. Man müsste auch dementsprechend handeln können, wenn die Meldung eben fahrlässig oder grobfahrlässig erfolgen würde oder sogar wissentlich falsch wäre, um der anderen Partei einen Schaden zuzufügen. Das darf man nicht unterschätzen. Bei Scheidungsfällen kommt es relativ häufig vor, dass jemandem etwas untergeschoben wird, was vielleicht gar nicht so ist.
Ich nehme jetzt ein fernes Beispiel: eine Angestellte einer Kinderkrippe, die meldet, wenn ein Kind am Hinterkopf blau ist. Jeder, der Kinder grossgezogen hat, weiss, wie oft die Kinder bei den ersten Gehversuchen aufs Gesicht oder auf den Kopf fallen; das liegt in der Natur der Sache. Wenn man hier eine Busse androht, dann wird die Angestellte das so oder so melden. Dabei gibt es vermutlich eine plausible Ursache für den Vorfall. Wenn es kein Dauerzustand wird, erledigt sich das dann niederschwellig. Das meinte ich ja auch mit meinem Nichteintretensantrag.
Aber, Herr Jositsch, wenn schon, müssten Sie konsequenterweise auch die anderen mit Sanktionen belegen können, jene, die eben fälschlich oder sogar wissentlich oder grobfahrlässig mit einer Meldepflicht ein teures Abklärungsverfahren auslösen und Eltern monatelang einer gesellschaftlichen Empörungswelle aussetzen, die sicher nicht angenehm ist. Ich erinnere gerne an das ehemalige Traumpaar aus Hollywood, das jetzt vor dem Scheidungskrieg steht. Dort ist auch so eine Anschuldigung im Raum. Sie wissen ja, die Menschen funktionieren so, dass sie glauben: "Wo Rauch ist, ist auch Feuer." Das ist sicher nicht gut. Wenn schon, müsste eben beides im Gesetz stehen.
Mich haben aber die Argumente von Herrn Rieder eigentlich überzeugt. Wenn es ein Einzelfall im Zivilrecht sein sollte, dann sollte man hier keine Strafbestimmungen einfügen.