Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2016-09-29

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-29

Wortprotokoll

Wir haben es vom Motionär gehört: Mit der hohen Anerkennungsquote und der grossen Anzahl an Aufenthaltsbewilligungen für vorläufig Aufgenommene steigt die Zahl jener Personen an, die hierbleiben können und die, aus welchen Gründen auch immer, auf finanzielle Leistungen vom Staat angewiesen sein werden. Die Erwerbsquote liegt unter 30 Prozent, wie wir gehört haben, und diese Erwerbsquote täuscht auch noch, weil nicht alle ein volles Pensum haben; diese Personen arbeiten vielleicht 10, 20 oder 30 Prozent, je nach ihren Möglichkeiten. Das ist auch gut so, aber es führt natürlich dazu, dass sie nebst dem Einkommen auch noch auf Ergänzungs- oder Sozialleistungen und Unterstützungen angewiesen sind.

Die Leute, die Anspruch auf Sozialhilfe haben, bleiben dann während Jahrzehnten eine Belastung für Kantone und Gemeinden, also eben über diese fünf bis sieben Jahre hinaus. Die bereits angespannte Lage in Kantonen und Gemeinden wird sich noch weiter zuspitzen, wenn dieser ganze Anstieg der Belastung von Kantonen und Gemeinden allein zu verkraften ist, dann nämlich, wenn die Unterstützung durch den Bund ausläuft. Die Vollkostenrechnung sieht nämlich noch viel gravierender aus, wenn man nebst diesen gewöhnlichen Lebenshaltungskosten und allem, was dazugehört, die Gesundheitskosten noch einrechnet. Dazu kommen vor allem die Kosten für die Bildung, die Schulen - die ja Sache der Kantone und Gemeinden sind - sowie die Leistungen von Polizei und Justiz. Auch das ist nicht zu unterschätzen. Man [PAGE 869] hört aus manchen Polizeikorps, dass man sich mit fast nichts anderem mehr befassen müsse als mit Fällen von Migranten - das muss uns ja auch zu denken geben -, was vor allem mit hohen Kosten verbunden ist. Insgesamt würde also eine Vollkostenrechnung vermutlich desaströs ausfallen. Darum ist diese Forderung, wie sie von Herrn Müller gestellt wird, ganz sicher berechtigt. Eine längere Kostentragungspflicht beim Bund hätte auch den Vorteil, dass dort, wo die Integration stattfinden muss, nämlich auf kantonaler und kommunaler Ebene, mehr Mittel dafür zur Verfügung stehen würden.

Integration im Arbeits- und Bildungsbereich, zumindest für jene Leute, die hier ein Bleiberecht erhalten, ist uns ein hohes Anliegen. Gerade mit Blick auf die hohe Zahl an unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden brauchen die Gemeinden diese Mittel. Sie haben es gemerkt, ich habe nebst den Kantonen auch die Gemeinden erwähnt: Ich bin Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes, damit dies hier auch offengelegt ist. Dies alles ist natürlich auch den Gemeinden ein grosses Anliegen; es ist ebenso berechtigt wie die Forderung seitens der Kantone.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Annahme der Motion. Dann ist und bleibt der Bund in der Pflicht für das, was er bewilligt, und für seine Zustimmung zu Gesuchen. Ich danke für Ihr Ja zur Motion.