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Hess Lorenz · Nationalrat · 2016-09-29

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-09-29

Wortprotokoll

In seiner Stellungnahme zu meinem Vorstoss, das stelle ich mit Befriedigung fest, anerkennt der Bundesrat tatsächlich die wichtige Rolle der Weiterbildung und ihrer Finanzierung für eine nachhaltige Bildung der Ärztinnen und Ärzte. Er hat dementsprechend eine Plattform eingerichtet, die schon seit 2011 operativ ist. Daraus resultierte ein Finanzierungsmodell dafür, wie eben diese ärztliche Weiterbildung in den Kantonen durch die Kliniken finanziert werden sollte.

Dieses Finanzierungsmodell heisst PEP, eine Abkürzung für "pragmatisch, einfach, pauschal". Es ist grundsätzlich eine gute Idee. Es soll die Basis dafür liefern, dass die auf der Spitalliste aufgeführten Spitäler und Kliniken gemäss ihrem Potenzial die Anzahl Assistenzärztinnen und Assistenzärzte weiterbilden, die wir benötigen. Das Problem hierbei liegt in der Tatsache, dass die Umsetzung dieser Empfehlungen - es sind nicht mehr als Empfehlungen - jetzt bei den Kantonen liegt, und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren ist gehalten, hier eine Lösung zu finden. Wie es aussieht, dauert das noch einmal sehr lange.

Die Arbeitsaufnahme im Rahmen dieser Plattform war wie gesagt schon 2011, und es ist eigentlich nicht abzusehen, dass es hier jetzt plötzlich vorwärtsgehen sollte. Deshalb bin ich mit dem zweiten Teil der Stellungnahme des Bundesrates nicht einverstanden. Der Bundesrat sagt, es wäre zwar notwendig, aber jetzt noch zu früh, um zu agieren. Und weil es eben nicht zu früh, sondern ziemlich spät ist, bitte ich Sie, den Vorstoss anzunehmen.

Wir haben tatsächlich ein Problem in der medizinischen Versorgungssicherheit, und ich komme jetzt hier nicht mit einer [PAGE 1757] Idee, mit der man irgendwie Bundesgelder abholen möchte. Aber wir haben ein Problem in der medizinischen Versorgungssicherheit, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen hat sicher auch der Volksentscheid vom 9. Februar 2014 zu Engpässen geführt und wird weiterhin dazu führen. Zum andern haben wir seit 2012, dem Zeitpunkt der Einführung des Swiss DRG, auch ein Problem in dieser Angelegenheit, weil private und öffentliche Spitäler nun gleichgestellt sind.

Es tut sich damit eigentlich in zwei Bereichen eine Schere auf. Eine erste Schere tut sich zwischen den verschiedenen Kantonen auf. Die Kantone handhaben die Finanzierung der Weiterbildung der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte natürlich sehr unterschiedlich. Eine zweite Schere haben wir bei den Gehältern. Sie tut sich dort zwischen den öffentlichen und den privaten Spitälern auf.

Es geht hier nicht darum, einen Wettbewerb einzuschränken, weder zwischen privaten und öffentlichen Spitälern noch zwischen den Kantonen. Aber es geht mit diesem Vorstoss darum, keinen schädlichen Wettbewerb zu fördern. Es kann nicht darum gehen, im Bereich der Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten einen künstlichen Wettbewerb zwischen Kantonen zu fördern, bei dem es das Ziel ist, diese jungen Ärztinnen und Ärzte untereinander abzuwerben. Das widerspricht der Versorgungssicherheit, die ja landesweit erreicht werden muss.

Nun geht es, wie gesagt, nicht darum, hier Bundesgelder zu fordern oder einzusetzen. Es geht mit dieser Motion um das, was der Bund eigentlich als nötig anerkennt, nämlich eine gewisse Regelung bezüglich der Finanzierung dieser Weiterbildung in den Kantonen. Es sollte hier endlich eine Regelung geschaffen werden, die diesem schädlichen Abwerben von jungen Ärztinnen und Ärzten entgegenwirkt und die auch verhindert, dass die Spitäler ungleiche Spiesse haben. Es braucht hier vonseiten des Bundes die Schaffung gewisser Spielregeln oder Rahmenbedingungen, damit die Finanzierung der Weiterbildung der Ärztinnen und Ärzte gesichert werden kann. In dem Sinn liege ich mit dem Bundesrat auf der gleichen Linie. Die medizinische Versorgungssicherheit und die Weiterbildung der Ärzte sind zentral. Der Bundesrat sagt auch, es müsse gehandelt werden, und er hat Plattformen eingerichtet. Aber wir sind immer noch im Bereich der Empfehlungen. Das reicht leider nicht.

Deshalb bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.