preparatory:AB 206170
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Es gilt, glaube ich, hier einige Sachen zurechtzurücken. In welcher Debatte befinden wir uns eigentlich? Es geht um eine kleine Revision bezüglich der Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Es geht nicht um die flankierenden Massnahmen. Welches ist der Geltungsbereich? Jetzt bitte ich die Damen und Herren, die vorhin Fragen gestellt haben, zuzuhören. Es geht um Melde- und Bewilligungspflichten im Rahmen der Sozialversicherungen, der Quellensteuer und des Ausländerrechts, "that's it", um nicht mehr und nicht weniger. Das hat nichts mit all dem zu tun, was Sie jetzt infrage gestellt haben. Es geht einfach darum, dass wir diese bestehenden gesetzlichen Melde- und Bewilligungspflichten durchsetzen.
Warum muss man das machen? Eine Vorbemerkung dazu: "Schwarzarbeit darf sich nicht lohnen", stellte der Bundesrat bereits in der ursprünglichen Botschaft fest. Daran müssten doch genau all die Vertreterinnen und Vertreter der gewerblichen Wirtschaft ein Interesse haben. Sie wissen ja selber: Wenn diese Melde- und Bewilligungspflichten unterlaufen werden, dann hat das Verzerrungen des Wettbewerbs zur Folge - ich weiss gar nicht, was Sie an diesen Massnahmen schlecht finden können - und führt zu Steuerverlusten. Andere zahlen Steuern, wer schwarzarbeitet, zahlt keine Steuern. Das hat dann Lücken in den Sozialversicherungen zur Folge. Was macht man dann, wenn ein Unfall passiert usw.? Deswegen muss die Schwarzarbeit, wie Herr Pardini [PAGE 1774] einleitend festgestellt hat, aus wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Gründen bekämpft werden. Nur damit sorgen wir wirtschaftlich für gleich lange Spiesse. Es tut mir leid, es geht um nicht mehr und nicht weniger.
Was auch richtig ist: Sie beschlossen, dass das Gesetz einer Evaluation unterzogen werden sollte. Das wollten Sie und wir auch. Diese Evaluation wurde vorgenommen, und aus dieser Evaluation gilt es ganz praktisch einige Schlussfolgerungen zu ziehen. Das macht dieser Gesetzentwurf. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die Schwarzarbeit damit nur sehr partiell bekämpft wird. Denn die Schattenwirtschaft insgesamt macht in der Schweiz etwa 7 bis 8 Prozent des BIP aus, das sind 42 bis 48 Milliarden Franken. Dieses Gesetz erfasst nur einen kleinen Bereich davon.
Es wurde festgestellt, dass im Vollzug Unklarheiten bestehen, dass es bürokratische Vollzugsprobleme gibt, dass man die Koordination verbessern muss, dass die Kontrollen in den Kantonen einheitlich werden müssen. Ich weiss gar nicht, was man dagegen haben kann. Dies müsste im Interesse all jener sein, die Bürokratie abbauen wollen. Vor allem, dass wir Melde- und Rückmeldepflichten vonseiten der Behörden haben, ist Bürokratieabbau und nichts anderes. Ich glaube, Sie haben die Vorlage nicht in allen Punkten verstanden.
Die SP-Fraktion ist klar für Eintreten auf die Vorlage. Sie vereinfacht den Vollzug, sie sichert einen einheitlichen Vollzug. Ich bin überzeugt, dass dies auch der Grund ist, weshalb die Mehrheit der Volkswirtschaftsdirektoren für diese Vorlage ist - weil man eben an einem einheitlichen Vollzug interessiert ist.
Ich komme nun zu einigen Punkten, die ganz wichtig sind und dem Bürokratieabbau dienen. Zum vereinfachten Abrechnungsverfahren komme ich nachher, weil Frau Flückiger vielleicht übersehen hat, worum es hier eigentlich geht. Zum einen können nun Verdachtsfälle, die die Verwaltung ausserhalb des ihr zugewiesenen Kontrollgegenstands feststellt, weitergemeldet werden. Das ist doch etwas, wofür wir eintreten müssen, das ist doch eine bürokratische Vereinfachung, ich kann es nicht anders sagen. Zum andern gibt es eine Ausdehnung der Zahl der Behörden, die den Vollzug unterstützen; es gibt vermehrt Meldepflichten. Neu können auch Sozialhilfebehörden, Einwohnerkontrollen und das Grenzwachtkorps entsprechende Feststellungen melden. Auch das ist doch ein Bürokratieabbau, da die entsprechenden Behörden diese Kontrollen sowieso vornehmen. Dann haben wir Rückmeldepflichten. Auch dies dient der Verbesserung des Vollzugs. Dann haben wir aufseiten des Bundes verschärfte Aufsichtspflichten in Bezug auf die kantonalen Vollzugsmassnahmen. Ich muss sagen, ich bin interessiert daran, dass der Vollzug einer Aufsicht unterstellt wird, weil dies eine einheitliche Anwendung sichert. Und selbstverständlich muss es sanktioniert werden können, wenn es zu Verstössen kommt. Dazu kommen wir noch.
Jetzt äussere ich mich zu den Minderheitsanträgen, zuerst zur Beschränkung des Geltungsbereichs für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens auf den Privathaushalt: Das haben Sie hier in diesem Rat so gewollt! Sie wollten das Verfahren der Pauschalabrechnung auf den Privathaushalt beschränken. Ich verstehe es nicht: Wenn jetzt in der Praxis dazu einige Auswüchse festgestellt wurden, unter anderem auch von Gerichten, wieso sind Sie dann dagegen, dass man im Gesetz klarstellt, worum es eigentlich geht? Sie wollen doch nicht, dass Verwaltungsräte normal besteuert werden, zu den ordentlichen Steuersätzen, und ein paar Schlaumeier nachher mit diesen pauschalen 5 Prozent eine Steuervergünstigung haben. Das kann doch nicht in Ihrem Interesse sein. Auch das wäre eine krasse Wettbewerbsverzerrung im Steuerbereich. Deswegen gilt Folgendes: Hier wird eigentlich nur geklärt, was immer im Sinne des Gesetzgebers war, nicht mehr und nicht weniger. Und wenn es für einige nicht ganz klar war, müssen wir es im Gesetz halt präzisieren.
Dann kommt die Frage, was die Kontrollorgane tun sollen, wenn sie Missbräuche oder Gesetzeswidrigkeiten feststellen. Wieso sollen sie nicht auch Verstösse gegen allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge melden können? Das verstehe ich nicht. Auch die allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind etwas, was für einen einheitlichen Wettbewerb sorgt. Es ist klar, dass dies ebenfalls kontrolliert werden kann. Wir werden auch hier die Mehrheit unterstützen.
Dann komme ich zur Frage, ob wir vermehrte Aufsichtspflichten und -möglichkeiten durch das Seco wollen: Selbstverständlich wollen wir das. Denn nur ein einheitlicher Vollzug sichert uns einheitliche Wettbewerbsregeln in diesem Land.
Der langen Rede kurzer Sinn: Die SP-Fraktion unterstützt diese Gesetzesrevision. Sie führt nicht zu mehr Pflichten, sie führt zu Klarheit im Vollzug. Sie sichert einen einheitlichen Vollzug. Sie sichert einen Bürokratieabbau im Vollzug. Das sind alles Dinge, die Sie eigentlich unterstützen müssen.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und die ideologischen Barrieren, die Sie bei der Debatte über dieses Thema errichtet haben, abzubauen. Sie sichern damit einheitliche Spiesse im Wettbewerb. Das müsste in Ihrem Sinne sein, in unser aller Sinn.