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Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-11-28

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-11-28

Wortprotokoll

Die Schuldenbremse hat zwei Hauptfunktionen: erstens die Stabilisierung der nominellen Schuld und somit den ständigen Rückgang der Schuldenquote und zweitens die konjunkturpolitische Stabilisierung. Diese beiden Ziele werden dadurch erreicht, dass über den Konjunkturzyklus hinweg der ordentliche Saldo der Finanzrechnung ausgeglichen sein muss. Der Ausgleich muss jedoch nicht in jedem Jahr einzeln erreicht werden, sondern es gilt der mittelfristige Ausgleich. Das wird bekanntlich mit dem sogenannten Konjunkturfaktor sichergestellt. Er bewirkt, dass der Bund in der Rezession Defizite schreiben darf, in der Hochkonjunktur hingegen Überschüsse erzielen muss. Dadurch wirkt der Bundeshaushalt antizyklisch und stabilisierend auf die Konjunktur.

Die Schuldenbremse funktioniert grundsätzlich sehr gut. Sie ist eine Erfolgsgeschichte und muss sicher beibehalten werden. Dennoch gibt es Punkte, welche verbessert werden könnten. So wird im Voranschlag ein Ausgabenplafond festgelegt. In der Staatsrechnung werden Vorgaben gemäss Schuldenbremse aktualisiert und Abweichungen einem Ausgleichskonto gutgeschrieben bzw. belastet. Ein Fehlbetrag im Ausgleichskonto, der 6 Prozent der Ausgaben überschreitet, muss innerhalb von drei Jahren abgetragen werden. Ein Überschuss hingegen wird nicht abgetragen. Das heisst, er kann in späteren Jahren nicht mehr verwendet werden und führt automatisch zu einem Schuldenabbau. Ökonomisch macht diese Asymmetrie wenig Sinn und führt zu einer zusätzlichen Einschränkung. Mittlerweile weist das Ausgleichskonto einen Überschuss von mehreren Milliarden Franken auf, weil der Bund tendenziell zu vorsichtig budgetiert und jedes Jahr strukturelle Überschüsse ausweist.

Diese Überschüsse entstehen aus den hohen Kreditresten. Das heisst, der Rechnungssaldo ist stets höher als der Voranschlagssaldo. Dadurch wird die konjunkturpolitische Wirkung der Schuldenbremse torpediert. Zudem führen die hohen Kreditreste zu einem strukturellen Überschuss und somit zu einem nominellen Schuldenabbau. Mit anderen Worten: Der Bund könnte im Grunde mehr ausgeben und wäre immer noch konform mit der Schuldenbremse.

Die Schuldenbremse wird auf der Basis der Finanzrechnung berechnet, das heisst quasi auf der Basis des Geldflusses. Das hat aus der Schuldenperspektive durchaus eine Berechtigung, führt jedoch faktisch dazu, dass der Bund keine grossen Investitionsspitzen ausweisen kann, ohne dass laufende Ausgaben sehr stark beschnitten werden. Der Bund umgeht dieses Problem, indem er für Grossinvestitionen Fonds schafft, welche nicht der Schuldenbremse unterliegen. Zudem entstehen Verzerrungen bezüglich der konjunkturellen [PAGE 1855] Wirkung, beispielsweise wenn die direkte Bundessteuer erst später oder vorgängig einbezahlt wird, wie wir es im aktuellen Jahr sehr extrem zur Kenntnis nehmen können. Das wurde vom Bundesrat in seinem Bericht zur Schuldenbremse thematisiert, jedoch wurde von ihm keine Anpassung vorgeschlagen. Auch wenn die Schuldenbremse gut funktioniert, gibt es also durchaus Punkte, die noch verbessert werden könnten.

Solange wir nicht in allen Bereichen eine Schuldenbremse haben, insbesondere auch bei den Sozialversicherungen AHV und Invalidenversicherung, lehnen wir Grünliberalen aber eine einseitige Weiterentwicklung oder gar Aufweichung der Schuldenbremse ohne griffige Massnahmen auf der Gegenseite konsequent ab. Die Ängste, dass die Schuldenbremse ausgehebelt wird und belanglos werden könnte, teilen wir nicht. Wir sind klar der Meinung: Die Formulierung der Schuldenbremse in der Bundesverfassung ist derart restriktiv, dass wir im Parlament keine Carte blanche haben, um schalten und walten zu können, wie wir wollen.

Ich habe gesagt, dass wir Grünliberalen an der Schuldenbremse in absehbarer Zeit nichts ändern werden. Deshalb brauchen wir diese Motion nicht und lehnen sie ab.