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Meyer Mattea · Nationalrat · 2016-11-28

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-11-28

Wortprotokoll

Wie Ratskollege Hadorn schon ausführte, lehnt unsere Minderheit das Stabilisierungsprogramm ab und beantragt Nichteintreten. Sollte das wider Erwarten nicht gelingen, beantragen wir Ihnen die Rückweisung, insbesondere aus folgenden zwei Gründen:

1. Es ist klar, dass dem öffentlichen Haushalt eine wirtschaftspolitisch wichtige Rolle zukommt. Die Schuldenbremse wirkt hemmend auf die Volkswirtschaft. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben dazu führt, dass wir seit über zehn Jahren jährlich einen Schuldenabbau in Milliardenhöhe machen, aber gleichzeitig zu wenig investieren; wir haben es bereits gehört. Ja, es ist gegenüber der zukünftigen Generation unverantwortlich, das Problem des Schuldenbergs weiterzuschieben. Aber es ist eben auch unverantwortlich, das Problem eines Investitionsbergs vor sich herzuschieben!

Jeder Franken, den der Bund ausgibt, ist entweder ein Lohnfranken oder ein Investitionsfranken, der unsere Wirtschaft auch ankurbelt. Um eben diese Nachfrage anzukurbeln und wichtige Investitionen zu tätigen, ist eine Anpassung der starr definierten Schuldenbremse, natürlich unter Einhaltung der Verfassungsbestimmung, angebracht. Ich bin sehr enttäuscht, dass Sie sich dieser Diskussion verweigern wollen, wie die vorherige Abstimmung zeigt. Es braucht eine Anpassung des K-Faktors bei der Schuldenbremse an die währungs- und konjunkturpolitische Situation, die der Realität eben mehr Rechnung trägt als bisher.

2. Es ist zwar richtig, dass der Bundeshaushalt im Gleichgewicht sein muss. Aber für dieses Gleichgewicht garantieren Ausgaben und Einnahmen. Das Stabilisierungsprogramm ist ein Destabilisierungsprogramm, das nahezu ausschliesslich auf die Ausgabenseite fokussiert und dabei ein einseitiges Abbaupaket schnürt. Von Symmetrie kann nicht die Rede sein. Mit dem Rückweisungsantrag unserer Minderheit rücken wir eben auch die Einnahmenseite in den Fokus, und dort hat der Bund mehr als nur Potenzial: Mit konsequentem Einziehen der rechtmässig geschuldeten Steuern lassen sich nicht nur Einnahmen generieren, sondern es lässt sich eben auch der verfassungsmässige Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit garantieren. Würden alle wirklich die Steuern zahlen, die sie zahlen müssten, würden wir heute nicht hier stehen und ein Stabilisierungsprogramm diskutieren. Die straflosen Selbstanzeigen der letzten Jahre in den Kantonen offenbarten [PAGE 1861] gemäss einer Interpellation von Kollegin Margret Kiener Nellen (16.3578) 25 Milliarden Franken an unversteuerten Vermögen und Einkommen. Das ist nur die Spitze des Eisbergs: Vorsichtige Schätzungen gehen von 5 bis 10 Milliarden Franken aus, um welche die Kantone und der Bund jährlich betrogen werden.

Diejenigen juristischen und natürlichen Personen, die ihre Steuern hinterziehen, zerstören nicht nur das Prinzip der Solidarität, sondern zwingen die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, diese Mindereinnahmen durch höhere Steuern oder durch Leistungsabbau zu tragen, wie das jetzt bei diesem Stabilisierungsprogramm passiert. Das hat nichts mit übermässiger Moral zu tun, sondern damit, dass die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht zahlen sollten für Delikte, die andere begehen.

Mit dem Rückweisungsantrag wird eine Botschaft zur Bekämpfung der Steuervermeidung und für den automatischen Informationsaustausch im Inland gefordert. Zudem - darauf habe ich vorhin schon hingewiesen - soll das Bundesgesetz über die straflosen Selbstanzeigen per Ende 2018 aufgehoben werden. Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bedeutet eben auch, dass Steuerprivilegien - das sind nicht angebliche Steuerprivilegien, sondern solche, die tatsächlich zu Milliardenausfällen geführt haben und weiterhin zu solchen führen werden - beseitigt werden sollen, wie dies beispielsweise auch die Motion Bischof 12.3316, "Unternehmenssteuerreform II. Kapitaleinlageprinzip anpassen", gefordert hat. Steuerprivilegien für Aktionärinnen und Aktionäre aus der Unternehmenssteuerreform II mit der Teilbesteuerung der Dividenden sollen beseitigt werden. Das würde ziemlich viele Mehreinnahmen bringen und wäre auch ein wichtiges Korrektiv zur Unternehmenssteuerreform III, wozu das Stabilisierungsprogramm ja unter anderem auch dienen soll.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag auf Rückweisung zuzustimmen und das Stabilisierungsprogramm entsprechend den Aufträgen anpassen zu lassen.